Umfrage
Gesundheitszentren stoßen in Niedersachsen auf breite Zustimmung
Sollten unrentable Krankenhäuser in Regionale Gesundheitszentren umgewandelt werden? Das Gros der Menschen in Niedersachsen befürwortet die Idee. Der Städte- und Gemeindebund im Land rät zur Vorsicht.
Veröffentlicht:Hannover. Neun von zehn Bürgern in Niedersachsen finden die Idee Regionaler Gesundheitszentren (RGZ) im Land gut oder sehr gut. Das teilte die Techniker Krankenkasse (TK) im Land am Dienstag als Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts Forsa mit. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sieht das kritisch.
Laut neuem Krankenhausgesetz in Niedersachsen können die RVZ dort als Ersatz eingerichtet werden, wo kleinere und unrentable Krankenhäuser ihre Türen schließen mussten. Die RGZ bieten Akut- und Notfallversorgung ebenso wie einige Leistungen der ambulanten Grundversorgung.
„Wichtig dabei ist, keine zusätzlichen Parallelangebote zu schaffen, sondern die Weiterentwicklung oder den Rückbau nicht mehr benötigter Standorte in ein RGZ zu überführen, um drohender Unterversorgung entgegenzuwirken“, erklärte Dirk Engelmann, Leiter der TK-Landesvertretung Niedersachsen.
„Regionale Gesundheitszentren“ als Modell
Ersatzkassen: Nicht bedarfsgerechte Kliniken in Zentren umwandeln
„Keine zusätzlichen Parallelangebote“
Das neue Krankenhausgesetz wurde im Sommer mit den Stimmen der großen Regierungskoalition in Hannover und der Grünen beschlossen. Es sieht vor, dass die Umwandlung von Krankenhausstandorten in RGZ mit Geld aus den Mitteln der Krankenhausinvestitionen gefördert werden kann.
„Niedersachsen ist Vorreiter“, so Engelmann. „Nach der Landtagswahl müssen zügig die Rahmenbedingungen für Beantragung und Förderung geklärt werden.“
In der Tat steht die Ausführungsverordnung des Krankenhausgesetzes noch aus. „Wir wünschen, dass darin zum Beispiel Parallel- und Zusatzangeboten durch RVZs ein Riegel vorgeschoben wird“, sagt Engelmann der Ärzte Zeitung.
Vorsichtiger sieht dies Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. „Das novellierte Niedersächsische Krankenhausgesetz darf kein Krankenhausschließungsgesetz werden“, so Trips im Niedersächsischen Ärzteblatt. „Sondern es muss dazu dienen, die flächendeckende Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner langfristig sicherzustellen.“ (cben)