„Traditionelle Strukturen werden übergangen“
Hartmannbund-Verbände kritisieren Änderung bei Notfallversorgung
Keine Überweisung mehr an Niedergelassene? Via Pflegereform hat die Koalition Hand an die Notfallversorgung gelegt. Jetzt melden sich gleich drei Landesverbände des Hartmannbunds zu Wort.
Veröffentlicht:Leipzig. Drei Landesverbände des Hartmannbunds haben die vom Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Notfallversorgung kritisiert.
„Wenn es stimmt, wie aus Regierungskreisen zu vernehmen war, dass Notaufnahmen auch künftig Patienten zur Weiterversorgung an Arztpraxen weiterleiten dürfen, stellt sich nur eine Frage: Wieso wurde dann der Auftrag an den G-BA zur Erarbeitung der Notaufnahmen-Ersteinschätzungsrichtlinie anderweitig modifiziert?“, sagte der Vorsitzende des Landesverbands Brandenburg, Hanjo Pohle, am Donnerstag.
Weiterleitung an Praxen unerwünscht?
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Wenn es nicht mehr möglich sein solle, Patienten ohne akuten Behandlungsbedarf in die Praxen der Vertragsärzte zu schicken, weil sich am Krankenhaus eine Notfallpraxis der KV befinde, könne im ungünstigsten Fall der dem Patienten bekannte Hausarzt, welcher sich in der Nachbarstraße des Krankenhauses befinde, nicht mehr berücksichtigt werden, wandte der Vorsitzende des Landesverbands Sachsen, Thomas Lipp, ein. Statt dieser Verweisung müsste der Patient zwangsweise in die Bereitschaftsdienstpraxis am Krankenhaus.
Wenn ein für den Arzt unbekannter Patient unter den Kriterien eines für ihn dringlichen Gesundheitsproblems auf einen unbekannten Arzt treffe, handele es sich um „die medizinisch ungünstigste Konstellation der Behandlung“, so Lipp.
Nach Ärztekritik an Bundestagsbeschluss
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Warnung vor Mehrbelastung in der Klinik
„Die traditionellen Versorgungsstrukturen werden offenbar bewusst übergangen, die Vorhaltung von Bereitschaftspraxen im 24-Stunden-Betrieb sollen es nun richten“, sagte der Vorsitzende des Landesverbands Thüringen, Jörg Müller. „Doch es ist absehbar, dass diese Lösung zu Mehrbelastung in der Klinik führen wird, anstatt wie erhofft personelle Ressourcen in Krankenhaus und Ambulanz zu schonen.“
Der Bundestag hatte vergangene Woche per Änderungsantrag zum Pflegeentlastungsgesetz einen modifizierten Auftrag für die in Arbeit befindliche Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA verabschiedet. Kritik, dass damit Patienten nicht mehr von Notaufnahmen an Niedergelassene verwiesen werden dürften, weisen Ampel-Politiker als falsch zurück. (sve)