Landesverband Nordrhein

Hartmannbund verlangt Inflationshilfen auch für Praxen

Ausgleichshilfen wegen gestiegener Energiekosten und Inflation fordert der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein für den ambulanten Sektor.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Die Delegierten des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordern auch für die Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung „angemessene Ausgleichshilfen“ für die gestiegenen Energiekosten und weitere Mehraufwendungen infolge der Inflation. Man sehe hier insbesondere den Gesetzgeber auf Bundesebene in der Pflicht, so ein Sprecher des Verbands.

Im Gegensatz zu allen anderen Branchen seien die „Abgabepreise“ für die Leistungen der stationären und ambulanten Versorgung aufgrund des Krankenhausentgeltsystems und der bestehenden Gebührensätze des EBM und der GoÄ fix, hob Dr. Stefan Schröter hervor, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes. Die erheblich erhöhten Betriebskosten könnten somit nicht weitergegeben werden.

Hilfen nicht nur für Krankenhäuser

„Das daraus resultierende betriebswirtschaftliche Dilemma bedroht zunehmend die Einrichtungen der Krankenversorgung, und zwar nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich“, beklagte Schröter. Sonderzuweisungen von Mitteln, die stationäre Einrichtungen als Unterstützung erhalten, sollte es schnell und unbürokratisch auch für die ambulante Versorgung geben. Schließlich seien die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ganz besonders von den aus dem Ruder laufenden Betriebskosten betroffen. (bel)

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