Quid pro quo?
Hausärzte fordern Dispensierrecht in Rheinland-Pfalz
Apotheker in Rheinland-Pfalz dürfen bald gegen Grippe impfen; Hausärzte wollen dafür eine Gegenleistung: Hausärzteverbandschefin Dr. Barbara Römer fordert als Ausgleich das Dispensierrecht für Ärzte.
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Wenn ihr impfen dürft, dürfen wir auch Arzneimittel ausgeben: Ein AOK-Projekt in Rheinland-Pfalz weckt neue Forderungen.
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Mainz. Bestrebungen, ärztliche Leistungen zu substituieren, hätten unter Corona eine „schier unglaubliche Dynamik entwickelt“, kritisiert der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz (HÄV RLP) in einem Rundschreiben am Montag. Beispielsweise gebe es in Rheinland-Pfalz Projekte, die eine Etablierung von arztfreien Arztpraxen unter Leitung von Physician Assistants (PA) vorbereiteten.
„Einen PA als Arztersatz lehnen wir in aller Schärfe ab!“, erklärt die HÄV-Landesvorsitzende Dr. Barbara Römer. Modellprojekte, in denen PA zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte (im Sinne der Delegation) eingesetzt würden, um etwa flexible Versorgungsangebote im ländlichen Raum zu schaffen, unterstützt der HÄV hingegen ausdrücklich.
Höhere Vergütung für Apotheker
Sauer stößt den Hausärzten ein Vertrag mit der AOK und dem rheinland-pfälzischen Apothekerverband auf: Demnach dürfen Apotheker ab Herbst AOK-Versicherte gegen Grippe impfen. Der Modellversuch sei auf drei Jahre angelegt, die Vergütung der Apotheker liege im Vergleich zu den Ärzten um 30 Prozent höher. Auch dürften Apotheker unabhängig von den STIKO-Empfehlungen alle Personen ab 18 Jahren impfen. Die Ärzteschaft hingegen sei weiterhin an die STIKO gebunden, bei Nichtbeachtung drohe Arztpraxen sofort Regress.
Im Sinne der angestrebten sektorenverbindenden Versorgung dürften nicht nur originär ärztliche Leistungen auf Apotheken übertragen werden, sondern dieses Vorgehen müsse auch im umgekehrten Sinne ausgestaltet werden, meint Römer. Von Politik, Krankenkassen und an erster Stelle von der AOK Rheinland-Pfalz fordert der HÄV deshalb, im Gegenzug zum Modellprojekt mit den Apothekern Praxen das Dispensierrecht einzuräumen. (ato)