COVID-Prävention

In NRW endet die Corona-Isolationspflicht künftig nach fünf Tagen

Wer in Nordrhein-Westfalen an COVID-19 erkrankt ist, muss sich nach fünf Tagen Isolierung nicht mehr freitesten – außer er oder sie arbeitet in einer medizinischen Einrichtung.

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hält an der Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion fest, schränkt den Umfang der Maßnahme aber deutlich ein. Ab dem 30. November endet die Isolierung automatisch nach fünf Tagen, eine Pflicht zum Freitesten gibt es nicht mehr. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt laut der neuen Test- und Quarantäneverordnung aber ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Damit geht die schwarz-grüne Landesregierung in der Debatte über ein Ende der Isolationspflicht einen eigenen Weg. Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten sich als erste für eine komplette Abschaffung entschieden, inzwischen sind Hessen und Rheinland-Pfalz gefolgt.

Bislang gilt in NRW eine zehntägige Isolationspflicht ab dem ersten Auftreten von Symptomen, eine Freitestung ist frühestens nach dem fünften Tag möglich. „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum jetzigen Zeitpunkt für erforderlich“, betonte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Er empfiehlt Infizierten, auch nach Ablauf der Fünf-Tages-Frist bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses Kontakte zu meiden oder zumindest Maske zu tragen. (iss)

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