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Regressanträge

KV Niedersachsen über Prüfstelle befremdet

Prüfungsstelle stellt einen Regressantrag wegen der Verordnung von Therapieallergenen, obwohl die antragstellende Kasse mittlerweile selbst von Regressforderungen absieht.

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Wir fordern die Prüfstelle auf, die Regressforderungen zurückzunehmen: Mark Barjenbruch, Vorsitzender der KV Niedersachsen.

Wir fordern die Prüfstelle auf, die Regressforderungen zurückzunehmen: Mark Barjenbruch, Vorsitzender der KV Niedersachsen.

© Sebastian Gollnow/picture alliance

Hannover. Die KV Niedersachsen (KVN) hat am Donnerstag eine aktuelle Entscheidung der niedersächsischen Prüfungsstelle kritisiert. Die Krankenkasse Viactiv hatte dort Anfang des Jahres als bundesweit einzige Krankenkasse gegen allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Regressanträge wegen der Verordnung von Therapieallergenen gestellt. Der Regress wurde zurückgenommen. Nach Ansicht der Kasse sollte es nun genügen, wenn die Ärzte eine Beratung erhalten.

Darauf hat der GKV-Spitzenverband alle Kassen angewiesen, wegen der Therapieallergene keine Regressanträge mehr zu stellen. Dies wurde in fast allen Bundesländern umgesetzt. Aber die niedersächsische Prüfungsstelle hat jetzt trotzdem einen Regressantrag gestellt. Die KV habe diese Entscheidung mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, so die KVN.

Bundesweit unterschiedliche Handhabung

„Dass die Prüfungsstelle Niedersachsen die Prüfung zunächst zurückgestellt hatte, um die Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten, war ein wichtiges Signal an die Betroffenen. Die antragstellende Krankenkasse hat im Verlauf des Verfahrens dann auch gegenüber der Prüfungsstelle klargestellt, dass sie von Regressforderungen absieht und lediglich eine Beratung als Prüfmaßnahme akzeptiert“, sagte Mark Barjenbruch, KVN-Vorstandsvorsitzender am Donnerstag in Hannover.

„Umso überraschender ist für uns daher die aktuelle Entscheidung der Prüfungsstelle, gleichwohl Regresse festzusetzen. Dies in dem Wissen, dass es anderslautende Entscheidungen anderer Prüfungsstellen im Bundesgebiet gibt. So hat zum Beispiel die Prüfungsstelle Bayern die Anträge der VIACTIV Krankenkasse abgelehnt“, so Barjenbruch.

„Aus unserer Sicht ist es für die Akzeptanz der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht förderlich, wenn bei gleichem Vorwurf einer Krankenkasse und identischem Sachverhalt von den Prüfeinrichtungen im Bundesgebiet völlig unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden“, kritisiert Barjenbruch. Die KVN sieht die Voraussetzungen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowohl medizinisch als auch juristisch nicht gegeben. „Wir fordern die Prüfstelle auf, die Regressforderungen zurückzunehmen“, sagte der KVN-Chef.

Prüfungsstelle sieht sich juristisch gebunden

Börje Ulrich, Leiter der Prüfungsstelle, steht zu der Entscheidung seines Hauses. Die Kasse ist zurückgerudert und hat den Regress zu Gunsten einer Beratung zurückgezogen, erklärt Ulrich der Ärzte Zeitung. „Wir als Prüfungsstelle sind aber an die Prüfvereinbarung Niedersachsen gebunden“, so Ulrich. „Und die Prüfungsstelle kann deshalb formaljuristisch keine Beratung festsetzen. Darauf haben wir die Viactiv auch hingewiesen.“ Trotzdem habe die Kasse ihre Prüfanträge bewusst nicht zurückgezogen. Damit habe man keine anderen Möglichkeiten gehabt als Nachforderungen, also Regresse, zu erheben, begründet der Leiter der Prüfstelle, die Nachforderungen.

Bei den Nachforderungen geht es allerdings um verhältnismäßig wenig Geld. Ulrich sprach von einem „mittleren dreistelligen Betrag“ pro Arzt. (cben)

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