Urteil zu Poolärzten

KV Schleswig-Holstein schränkt Öffnungszeiten in neun Notfallpraxen ein

Neun der 32 Anlaufpraxen in Schleswig-Holstein werden künftig an drei Tagen in der Woche geschlossen bleiben. Betroffen sind nur Tage und Standorte, an denen der Patientenandrang bisher gering war.

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Straßenschild Notfallpraxis

Hier geht es zur Notfallpraxis: Doch in Schleswig-Holstein ändern sich nun die Öffnungszeiten einiger dieser Anlaufpraxen.

© Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Bad Segeberg. Die KV Schleswig-Holstein schränkt ihren ärztlichen Bereitschaftsdienst in neun von landesweit 32 Anlaufpraxen ein. Grund ist das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht eines Poolarztes im Bereitschaftsdienst. In Schleswig-Holstein führte das zunächst zur Kündigung der rund 450 Poolärzte durch die KV.

Die Poolärzte hatten Dienste in den Anlaufpraxen übernommen und damit die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entlastet. Sie sollen ungefähr ein Drittel der Dienstzeiten übernommen haben. Laut KV-Vorstand Dr. Ralph Ennenbach kann der Wegfall dieser Vertretungskräfte nicht anders kompensiert werden. Den bisherigen Umfang mit niedergelassenen Ärzten auszugleichen, sei nicht möglich, weil diese parallel die Regelversorgung in ihren Praxen sicherstellen.

Die Einschränkungen sollen ausschließlich an Standorten vorgenommen werden, an denen bisher schon eher wenig Betrieb herrschte. Betroffen sind die Anlaufpraxen Bad Oldesloe, Eckernförde, Oldenburg, Preetz, Westerland, Büsum, Ratzeburg, Kappeln und Neustadt. Diese Anlaufpraxen werden künftig Montags, Dienstags und Donnerstags geschlossen sein, an den anderen Wochentagen gibt es keine Veränderungen.

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Nur vier Patienten innerhalb von zwei Stunden

Der Patientenandrang an den künftig geschlossenen Tagen war bisher überschaubar: Im Durchschnitt kamen weniger als vier Patienten innerhalb zweier Stunden. In den Urlaubsorten Kappeln und Neustadt wird von April bis September 2024 wieder ein durchgehender Dienst bereitstehen. Unverändert bleiben die Öffnungszeiten der zwölf kinderärztlichen Anlaufpraxen, der gebietsorganisierte Bereitschaftsdienst der HNO- und Augenärzte sowie der ärztliche Telefonberatungsdienst der 116 117.

Eine Sozialversicherungspflicht für die rund 450 Poolärzte im Norden würde laut KV-Schätzung zwischen drei und fünf Millionen Euro jährlich kosten. Bei entsprechender Rückforderung der Rentenversicherung für die vergangenen vier Jahre könnte die finanzielle Belastung rund 15 Millionen Euro betragen, was die KV als „nicht tragbar“ einstuft. (di)

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