Direkt zum Inhaltsbereich

Intersektorale Zusammenarbeit

KVWL fordert bei Digitalisierung finanzielle Unterstützung auch für Praxen

Klinken erhalten über das Krankenhauszukunftsgesetz Gelder für Digitalisierungsmaßnahmen. Der KVWL geht das nicht weit genug: Auch Praxen müssten von Bund und Ländern entlastet werden.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Damit die Vernetzung im Gesundheitswesen auch über Sektorengrenzen hinweg gelingen kann, mahnt die KVWL, nicht nur Kliniken bei der Digitalisierung finanziell zu unterstützen.

Damit die Vernetzung im Gesundheitswesen auch über Sektorengrenzen hinweg gelingen kann, mahnt die KVWL, nicht nur Kliniken bei der Digitalisierung finanziell zu unterstützen.

© shefkate / stock.adobe.com

Köln. Wenn die Politik über die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen auch die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken fördern will, darf sie nicht bei der Unterstützung des stationären Sektors Halt machen.

„Durch eine einseitige Bevorteilung eines Sektors kann man gewiss keinen Innovationsschub für eine intersektorale Zusammenarbeit erwarten“, warnte der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Dirk Spelmeyer beim virtuellen Kongress eHealth.NRW.

Förderung auch für Praxen nötig

Die im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgesehene Förderung digitaler Prozesse und Strukturen in Kliniken mit 4,3 Milliarden Euro sei ein erster Schritt. Richtig sinnvoll würden die Maßnahmen erst, wenn „sichergestellt ist, dass friktionsfreie Kommunikationsprozesse zwischen den Sektoren gewährleistet sind“, so Spelmeyer.

Mit dem KHZG sollen Investitionen der Kliniken in verschiedenen Bereichen gefördert werden, darunter moderne Notfallkapazitäten, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin oder die gezielte Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen.

Spelmeyer: „Das sind Begriffe, die auch im ambulanten Sektor eine wesentliche Rolle spielen und zum Versorgungsalltag in den Praxen gehören.“ Eine Finanzierung des dort entstehenden Aufwands suche man jedoch in den Gesetzesvorhaben von Bund und Ländern vergeblich.

Kliniken sollten sich mit Fördermaßnahmen auseinandersetzen

Ziel der Fördermaßnahmen für die Kliniken sei die Vernetzung, betonte Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium. Dabei gehe es um die regionale Zusammenarbeit, aber auch um die interne und externe Vernetzung der Kliniken. Ein wichtiger Schwerpunkt sei die IT-Sicherheit, in die mindestens 15 Prozent der Fördergelder fließen müssen.

Ludewig forderte die Kliniken auf, sich schon jetzt mit den Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen, damit Digitalprojekte zügig angegangen werden können. „Projekte, die seit 2. September durchgeführt worden sind, dürfen gefördert werden.“ Die Förderung läuft über die Länder, sie können bis Ende 2021 Anträge beim Bundesamt für soziale Sicherung stellen.

Auch mit der geänderten Krankenhausstrukturfonds-Verordnung sollten sich die Kliniken befassen, riet Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW. Denn wenn sie einen Teil der dort in Paragraf 19 vorgesehenen „förderungswürdigen Vorhaben“ nicht umsetzen, droht ihnen ab 1. Januar 2025 ein Abschlag von bis zu zwei Prozent auf jede Rechnung. „Das ist richtig viel Geld, das wird weh tun“, so Blum.

Kassen: Wichtig, in die Zukunft zu denken

Die Kassen begrüßen den Krankenhauszukunftsfonds. „Es muss uns allen klar sein, dass wir mit den Investitionen auch Folgekosten auslösen“, mahnt Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK Nordwest.

Die Grundmisere, der „Entwicklungsland-Status“ der Krankenhäuser bei der Digitalisierung, hänge nun einmal mit der mangelhaften Investitionskostenfinanzierung zusammen. „Wir müssen weiterdenken, was nach 2024, 2025 ist“, betonte Ackermann.

Mehr zum Thema

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt