SARS-CoV-2-Prävention

Maske bleibt Pflicht beim Arztbesuch in Sachsen

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Dresden. In Sachsen entfällt von diesem Freitag an die Maskenpflicht beim Einkaufen. Dies gelte, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden könne und die Sieben-Tage-Inzidenz unter zehn liege, teilte das Sozialministerium in Dresden mit. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch in allen zehn Kreisen und drei Großstädten bei weniger als zehn. Für ganz Sachsen gab sie das Ministerium mit 2,2 an. Für den öffentlichen Nahverkehr und Arztbesuche bleibe die Pflicht zum Tagen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes weiterhin bestehen.

Außerdem können Impfwillige nun in den Impfzentren mit Ausnahme von Grimma während der gesamten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung zum Impfen erscheinen. Bisher war dies erst von 14 Uhr an möglich. Die Quote der mindestens einmal Geimpften betrug für Sachsen am Mittwoch 50 Prozent, bundesweit waren es 59 Prozent. Bei den vollständig Geimpften lag der Anteil in Sachsen bei 40 Prozent und im Bundesschnitt bei 43 Prozent. (sve)

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