Versorgung von Schwangeren

NRW fördert weiter Hebammenkreißsäle

In Nordrhein-Westfalen können Kliniken bis zu 25.000 Euro vom Land für die Einrichtung eines Hebammenkreißsaals erhalten. Das Angebot soll die Versorgung von schwangeren Frauen weiter verbessern.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium fördert weiter die Einrichtung von Hebammenkreißsälen. Bis Ende 2024 können Kliniken dafür bis zu 25.000 Euro erhalten.

„Hebammenkreißsäle tragen nachweislich zu positiven Rahmenbedingungen in Kreißsälen bei“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). In NRW gibt es inzwischen 27 Hebammenkreißsäle bei 132 Kliniken mit Geburtshilfe. Allein 19 sind im vergangenen Jahr entstanden. „Mit der neuen Förderphase machen wir einen weiteren großen Schritt, um die Versorgung von Schwangeren in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern“, so Laumann.

Die Einrichtung von Hebammenkreißsälen wird in NRW seit 2021 finanziell unterstützt. Das ermöglicht es geburtshilflichen Abteilungen, ein ergänzendes Angebot in bereits vorhandenen Räumlichkeiten anzubieten. Es ergänzt den ärztlich geleiteten Kreißsaal und zielt auf die Versorgung von gesunden Schwangeren. Dabei werden Frauen unterstützt, die sich eine interventionsarme Geburt wünschen. (om)

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