Gesetzentwurf
NRW will Klinikplanung an Qualität koppeln
Im Gesetzentwurf für die Krankenhausplanung in NRW soll die Qualität, nicht mehr die Bettenzahl entscheidende Größe sein. Die Kassen loben den Entwurf, Kritik kommt von der Landeskrankenhausgesellschaft.
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Das neue Krankenhausgesetz in NRW will eine Abkehr von der Bettenzahl als wesentliche Planungsgröße.
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Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Neugestaltung der Krankenhausplanung Formen an. Der Landtag hat den von den Regierungsparteien CDU und FDP eingebrachten Entwurf für ein neues Krankenhausgestaltungsgesetz verabschiedet.
Ziel ist die Abkehr von der Bettenzahl als wesentliche Kenngröße für die Krankenhausplanung. Stattdessen soll sie künftig an medizinischen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen ausgerichtet werden. Die Leistungsbereiche sollen sich dabei im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildung orientieren.
„Durch diesen klareren Leistungsbezug und die bessere Leistungssteuerung kann eine Über- oder Unterversorgung reduziert werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch von der Koppelung der medizinischen Leistungen an Qualitätskriterien erhofft sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Steigerung der Versorgungsqualität.
Kritik: Gesetz bisher nur leere Hülle
Die Landeskrankenhausgesellschaft (KGNW) hält die Verabschiedung für verfrüht. „Ohne praxistaugliche Kriterien, an welchem Bedarf die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort künftig ausgerichtet wird, bleibt das Gesetz nicht mehr als eine leere Hülle“, kritisierte KGNW-Präsident Jochen Brink. Über die entscheidende Frage, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus in Zukunft anbieten darf, bestehe noch Unklarheit.
Die Auswirkungen der Neuorientierung in der Krankenhausplanung sind nach Einschätzung der KGNW noch nicht abzusehen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Häuser dürften nicht unterschätzt werden, mahnte Brink. Die Schließung von Abteilungen und ganzen Häusern sei nicht auszuschließen.
„Die Pläne des Landes dürfen nicht dazu führen, dass vor allem Krankenhäuser der Grundversorgung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und zukünftig eine wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet ist“, forderte er.
Kassen loben „Kehrtwende“
Bei den Krankenkassen im Land kommt das neue Gesetz dagegen gut an. „Damit wurde die dringend erforderliche Kehrtwende bei der Klinikplanung eingeleitet und gute Voraussetzungen für eine zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur geschaffen, die Digitalisierungschancen berücksichtigt und den Ressourceneinsatz optimiert“, lobte der Vorstandschef der AOK Nordwest, Tom Ackermann, das Projekt im Namen der Kassen.
Sie machen sich für eine konsequente und zeitnahe Umsetzung der neuen Spielregeln stark. Ein Ziel ist dabei für die Kassen klar: Bestimmte hoch spezialisierte Leistungen sollen nur noch von klar definierten Kliniken erbracht werden dürfen. Eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung sehen sie nicht. (iss)