Klinikmarkt

Rhön will Finanzvereinbarung mit Hessen kündigen

Im Januar schienen Rhön und die hessische Landesregierung bezüglich deren Beteiligung am Uniklinikum Gießen/Marburg handelseinig. Inzwischen haben sich die Dinge geändert.

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Private Spitzenmedizin im ländlichen Hessen: Das Uniklinikum Gießen/Marburg (UKGM) gehört seit 2006 zur Rhön Klinikum AG.

Private Spitzenmedizin im ländlichen Hessen: Das Uniklinikum Gießen/Marburg (UKGM) gehört seit 2006 zur Rhön Klinikum AG.

© Gesa Coordes

Neustadt. Streitzwischen dem Land Hessen und der Rhön-Klinikum AG, Betreiber des Uniklinikums Gießen/Marburg? Im Januar dieses Jahres hatten beide Seiten noch eine Absichtserklärung bekanntgegeben, wonach das Land auf zehn Jahre fast eine halbe Milliarde Euro Investitionskostenfinanzierung sowie die Fortführung des bisherigen Budgets für Forschung und Lehre zugesagt hatte. Die Verständigung über die vertraglichen Details gestaltet sich nun offenbar schwieriger als erwartet.

Zu Wochenbeginn teilte das Unternehmen mit, der Vorstand sei „zu der Auffassung gelangt, dass es fraglich ist, ob die in der Absichtserklärung in Aussicht gestellte Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen werden kann“. Deshalb macht der Klinikkonzern nun Druck.

Man beabsichtige, heißt es, die seit 2017 bestehende Finanzierungsvereinbarung zu Ende 2022 zu kündigen. Fristwahrend habe das bis 30. Juni zu geschehen. Über einen entsprechenden Beschlussvorschlag werde der Aufsichtsrat „kurzfristig entscheiden“.

Zusagen bei Vertragskündigung hinfällig

Eine automatische Verlängerung der bestehenden Vereinbarung mit dem Land, so die Erklärung, würde „Regelungen fortbestehen“ lassen, die tief in die unternehmerische Handlungsfreiheit des UKGM eingreifen“. Dazu dürften seinerzeit von Rhön gemachte Zusagen gehören wie etwa, auf betriebsbedingte Kündigungen am UKGM für die Dauer der Vertragslaufzeit zu verzichten oder aus eigener Tasche 100 Millionen Euro für Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an beiden mittelhessischen Standorten aufzubringen.

Die Absichtserklärung vom Januar beinhaltet für Rhön unter anderem ein Verbot, Unternehmensbereiche auszugliedern, einen erneuten Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen sowie die Verpflichtung, in Gießen und Marburg erzielte Gewinne nicht an die Aktionäre auszukehren, sondern dort vollständig zu reinvestieren.

„Brauchen mehr Handlungsspielraum“

Warum genau sich die laufenden Verhandlungen mit dem Land hinziehen, wurde am Montag nicht gesagt. Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin, „dass wir keine Details aus laufenden Verhandlungen öffentlich diskutieren“. Unter anderem habe man noch „kein gemeinsames Verständnis zur Priorisierung der Investitionsprojekte“ finden können. Darüber hinaus habe das Land „weitere, nicht in der Absichtserklärung enthaltene Forderungen in die Diskussion eingebracht, die das UKGM einfach nicht erfüllen kann“.

Rhön-CEO Dr. Christian Höftberger verweist auch auf die „großen Herausforderungen“ in der Gesundheitswirtschaft, auf die steigende Inflation sowie die anstehende Reform der Klinikversorgung. „Wir brauchen schlicht mehr Flexibilität und Handlungsspielraum.“ Daraus den Rückschluss zu ziehen, dass es Rhön auch um mehr Geld gehen könnte, sei aber falsch, betonte die Sprecherin. „Wir verhandeln hier nicht nur über die Höhe der Investitionsmittel, sondern vor allem um den richtigen Rahmen, damit diese Mittel effektiv eingesetzt werden können.“ (cw)

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