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Zuwanderung von Fachkräften

Sachsen fördert Anwerbung ausländischer Pflegekräfte mit bis zu 6000 Euro

Arbeitgeber in Sachsen sollen mit der Förderung zur Integration ausländischer Fachkräfte ermutigt werden. Es gibt aber Bedingungen.

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Rechnet sich das? Die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte soll in Sachsen finanziell unterstützt werden.

Rechnet sich das? Die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte soll in Sachsen finanziell unterstützt werden.

© karin / stock.adobe.com

Dresden. Das sächsische Sozialministerium fördert ab sofort die Anwerbung von bestimmten ausländischen Pflegefachkräften mit jeweils bis zu 6000 Euro.

„Mit der neuen Förderung wollen wir sächsische Arbeitgeber ermutigen, den Schritt zur Integration ausländischer Fachkräfte zu wagen und ihnen gleichzeitig einen Teil des finanziellen Aufwandes und Risikos abnehmen“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). „Wir brauchen in Sachsen dringender denn je gut ausgebildete Pflegefachkräfte.“

Neben dem Ausbau der eigenen Aus- und Weiterbildung müsse der Freistaat daher auch die Möglichkeiten der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte nutzen. Voraussetzung für die Förderung ist eine Anwerbung in Zusammenarbeit mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Diese zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Dienststelle ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen verantwortlich. Damit würden faire Anwerbebedingungen gewährleistet.

40 Anwerbungen gefördert

Die Förderung kann bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Bis zu 3000 Euro würden gezahlt, wenn die Förderbedingungen erfüllt seien. Nochmals bis zu 3000 Euro würden überwiesen, wenn die Pflegefachkraft im Herkunftsland einen deutschen Sprachkurs des Niveaus B 1 beginne. Pro Unternehmen sollen maximal 40 Anwerbungen von ausländischen Pflegefachkräften finanziell unterstützt werden.

Zu den Förderbedingungen gehört, dass das Herkunftsland der Pflegefachkraft mindestens 3500 Kilometer von Deutschland entfernt sein muss. Außerdem müssen die Arbeitgeber ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Weiterhin sollen in dem Konzept Angaben zum Zeitplan des Vorhabens mit Integrationsmaßnahmen gemacht werden. Ein Kosten- und Finanzierungsplan muss ebenfalls erstellt werden. (sve)

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