Inklusion

Schleswig-Holstein fördert barrierefreie Praxiswebsites

Ziel ist die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung: Ab 2023 können sich hausärztliche und gynäkologische Arztpraxen im Norden die Entwicklung barrierefreier Websites bezuschussen lassen.

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Kiel. Für die Entwicklung barrierefreier Websites von Arztpraxen in Schleswig-Holstein stellt die dortige Landesregierung ab 2023 insgesamt 900000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahme wurde neu in die Förderrichtlinie für den Fonds für Barrierefreiheit aufgenommen.

Dies teilte die Landesregierung heute mit. Um eine Förderung bewerben können sich Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen. Die Praxen können ihre Förderanträge über ein Online-Antragsportal ab 1. Februar 2023 einreichen.

Gleichberechtigter Zugang

Laut Dirk Schrödter, Chef der Kieler Staatskanzlei und Digitalisierungsminister, will man sich damit für die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung einsetzen. „Wichtig ist uns, den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern", sagte Schrödter.

Aus dem Fonds für Barrierefreiheit im Norden sind seit 2019 insgesamt 177 Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von 11,5 Millionen Euro gefördert worden. (di)

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