Ländlicher Raum

Thüringen will Niederlassung von Zahnärzten und Apotheken fördern

Der Thüringer Landtag fordert die Ausdehnung des Förderprogramms für Neugründungen und Übernahmen. Erstmals soll auch die Niederlassung von Zahnärzten und Apotheken in kleinen und mittelgroßen Orten mit Geld vom Land unterstützt werden.

Von Katrin Zeiß Veröffentlicht:
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) glaubt an den Erfolg der Förderprogramme.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) glaubt an den Erfolg der Förderprogramme.

© Martin Schutt / dpa

Erfurt. Um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen, soll in Thüringen erstmals auch die Niederlassung von Zahnärzten und Apotheken in kleinen und mittelgroßen Orten mit Geld vom Land unterstützt werden.

Der Landtag forderte die Landesregierung am Freitag per Beschluss auf, ein seit 2014 laufendes Förderprogramm für Vertragsärzte auf Zahnmediziner und Apotheker auszudehnen. Die Höhe der möglichen Fördersummen soll auf jeweils bis zu 40.000 Euro aufgestockt und damit verdoppelt werden. Auch die Fördervoraussetzungen sollen angepasst werden, so sollen Zahnarztpraxen auch in Kommunen mit bis zu 45.000 Einwohnern profitieren können.

Bundesweit einmalige Förderung

Laut der FDP-Fraktion im Landtag ist dieses Förderinstrument wegen der Erweiterung auf die beiden Berufsgruppen bundesweit einmalig, wie der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag im Plenum sagte. Von der FDP war die Initiative dazu ausgegangen, sie hatte sich letztlich auf einen gemeinsamen Antrag mit der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grünen verständigt. Diese vier Fraktionen plus die AfD votierten für den Antrag, die CDU und drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich. Die rot-rot-grüne Landesregierung muss ihn bis Ende 2022 umsetzen, sprich: eine novellierte Förderrichtlinie in Kraft setzen.

Thüringen reagiert damit auf befürchtete Engpässe vor allem bei Zahnärzten. Nach Prognosen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) geht hier in den nächsten fünf Jahren etwa die Hälfte der rund 1700 Praxisinhaber in den Ruhestand. Zugleich zieht es den Nachwuchs eher in größere Städte – ein Problem, was sich seit dem Wegfall der Bedarfsplanung für Zahnärzte vor einigen Jahren verschärft hat. Auch nicht mehr alle freiwerdenden Apotheken und Hausarztpraxen können nachbesetzt werden.

„Echter Anreiz für Niederlassung“

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) zeigte sich im Plenum zuversichtlich, dass die Ausdehnung des Programms auf Städte mit bis zu 45.000 Euro ein echter Anreiz für die Niederlassung im ländlichen Raum ist. Bisher ist die Förderung auf Orte mit maximal 25.000 Einwohner begrenzt. Nun werde die Förderung auf die Versorgungsrealität angepasst, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker Montag. Heutzutage seien überwiegend mittelgroße Städte und weniger kleine Dörfer die Orte, über die die medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werde.

„Ärzte-Scout“ auch für Dentisten-Nachwuchs?

In Thüringen wurden seit 2014 jährlich zwischen 5 und 14 Arztpraxen vom Land bei der Neugründung oder Übernahme von Praxen beziehungsweise Zweigpraxen unterstützt. 2020 wendete das Land insgesamt knapp 139.000 Euro für Zuschüsse an neun Praxen auf. Die Zuschüsse gibt es für medizinische Ausrüstung und Mobiliar. Für die Gründung einer Einzelpraxis müssen Hausärzte der FDP zufolge im Schnitt 104.000 Euro einkalkulieren. Bei Fachärzten könne die Summe auch auf das Dreifache ansteigen, während die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis durchschnittlich 484.000 Euro koste.

Der Landtag forderte die Landesregierung außerdem auf, nach dem Vorbild des bereits seit einigen Jahren aktiven „Ärzte-Scout“ für Studenten der Humanmedizin an der Universität Jena ein solches Instrument auch für den künftigen Zahnärztenachwuchs zu prüfen. Der „Ärzte-Scout“ berät Studierende zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, zeigt Wege in die ambulante Versorgung und organisiert Lehr- und Informationsveranstaltungen.

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