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Sonderregelung

Thüringer Pflegekräfte gelten als vollständig gegen COVID-19 geimpft auch ohne Booster

Mit zwei nachgewiesenen COVID-19-Impfungen gelten Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen als vollständig geimpft. Die Sonderregelung tritt ab Oktober in Kraft, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Veröffentlicht:

Erfurt. Für Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen mit zwei nachgewiesenen Corona-Impfungen gibt es von Oktober an eine Sonderregelung. Sie würden weiterhin als vollständig geimpft gelten – auch wenn sie keine Booster-Impfung haben, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Ein entsprechender Erlass gehe an die kommunalen Gesundheitsämter.

Thüringen gehe damit einen ähnlichen Weg wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg. Hintergrund ist, dass nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ab 1. Oktober grundsätzlich nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft gelten, wenn sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können.

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Die gesetzlich vorgeschriebene einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibe weiterhin auch in Thüringen bestehen, erklärte das Ministerium. Sie ist seit Monaten heftig umstritten, bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden. Thüringen hatte deshalb dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes im Bundesrat nicht zugestimmt.

In Thüringen wurden nach Ministeriumsangaben bisher 1260 Bußgeldverfahren, aber weder Betretungs- noch Beschäftigungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitsbereich erlassen, die der Impfpflicht nicht nachkamen. (dpa)

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