Neues Gesetz geplant
Verdacht auf Kindesmisshandlung: NRW will Schweigepflicht für Ärzte lockern
Bei Missbrauchsverdacht sollen sich Ärzte auch ohne Erlaubnis der Eltern mit Kollegen austauschen können.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die Koalition aus CDU und FDP will in Nordrhein-Westfalen die Schweigepflicht für Ärzte lockern, die bei jungen Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz soll es den Medizinern erlauben, sich mit Kollegen über den jeweiligen Fall auszutauschen.
Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es Ärztinnen und Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern – und damit der eventuellen Täter – mit Kollegen zu besprechen.
Das neue Gesetz soll hier Rechtssicherheit geben. Sind die Kollegen sich einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.
Ärzte stünden nicht mehr alleine mit Entscheidung da
Christina Schulze Föcking, Kinderschutz-Sprecherin der CDU-Fraktion, sagte dazu: „Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und Kinderschützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen endlich möglich wird.“ Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.
Marcel Hafkevon von der FDP-Fraktion verwies zudem auf das Phänomen des „Ärztehoppings“: Durch den bewusst ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich Ärzte untereinander besprechen – wodurch Kindern und Jugendlichen frühzeitig geholfen werden könne. (dpa)