Kritik an Plänen zur Neupatientenregelung

TSVG: Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt warnen vor weniger Praxisterminen

Sachsen-Anhalts Vertragsärzte sorgen sich: Die geplante Streichung der Neupatientenregelung entziehe den Praxen viel Honorar und werde die ambulante Versorgung schwächen.

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Länger warten auf einen Termin: Das könnte Patienten drohen, warnen Ärzte in Sachsen-Anhalt.

Länger warten auf einen Termin: Das könnte Patienten drohen, warnen Ärzte in Sachsen-Anhalt.

© Patrick Pleul / dpa

Magdeburg. Kippe der Gesetzgeber, wie angekündigt, die TSVG-Regelungen für Neupatienten und drohe dies dann auch den offenen Sprechstunden, werden der ambulanten Versorgung in Sachsen-Anhalt jährlich rund zehn Millionen Euro entzogen, kritisieren die Vertragsärzte.

„Dabei ist dafür bislang kein zusätzliches extrabudgetäres Geld geflossen”, so Sachsen-Anhalts Hausärztechef, Dr. Torsten Kudela. Vielmehr sei auf diesem Weg die Budgetierung ärztlicher Leistungen, die im fachärztlichen Versorgungsbereich besonders hoch ist, etwas reduziert. Sollten die geplanten Regelungen so verabschiedet werden, gehe es wieder einmal ans Eingemachte. „Obwohl die Personal- und Betriebskosten der Praxen permanent steigen, soll bei den Ärzten zugunsten der Krankenkassen gespart werden.” Das stehe der Festlegung im Koalitionsvertrag, die ambulante Versorgung zu stärken, diametral entgegen.

Terminangebote könnten sich reduzieren

„Es entsteht immer mehr der Eindruck, als sei der Koalitionsvertrag reine Makulatur”, meint auch KV-Vorstand Dr. Jörg Böhme. „Statt, wie darin festgeschrieben, die ambulante Versorgung zu stärken, wird sie offensiv geschwächt.“ Genau das sehe der Entwurf des Ende Juli verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vor.

Böhme: „Fraglich ist, ob die Vertragsärzte unter diesen neuen Bedingungen das Terminangebot aufrechterhalten. Fraglich ist auch, wie verlässlich politische Entscheidungen überhaupt noch sind.“ Damit spielt der KV-Vorstandsvorsitzende auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, der sich 2019 selbst für die Neupatientenregelung stark gemacht hatte. Bei diesem Gesetzesentwurf stehe nicht mehr die Versorgung der Patienten im Vordergrund, sondern allein die Reduzierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. (zie)

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