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Amtsgericht Nürnberg

Wegen Corona-Scheinimpfungen: Vorläufiges Berufsverbot gegen Arzt

Ein Arzt soll einer dreistelligen Zahl von Patienten eine SARS-CoV-2-Impfung lediglich vorgetäuscht haben. Ihm wird nun unter anderem vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Veröffentlicht:

Nürnberg. Weil er Patienten eine Coronaimpfung nur vorgetäuscht haben soll, hat das Amtsgericht Nürnberg ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen Arzt in Bayern verhängt. Das teilte am Donnerstag die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit. Die Ermittlungen liegen bei der dortigen Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG).

Dem Arzt aus Wemding im bayerischen Landkreis Donau-Ries wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben. Diese seien dann gutgläubig von einer Impfung ausgegangen, hätten tatsächlich aber keinen Impfschutz gehabt.

Berufspflichten verletzt

Anderen Patienten, die sich nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen wollten und auch nicht impfen lassen haben, habe er trotzdem eine Impfung in den Impfpass eingetragen. In beiden Fällen soll er den jeweiligen Impfstoff vernichtet und die Scheinimpfungen dann bei der KV Bayerns abgerechnet haben.

Rechtlich werden dem Arzt vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung (Vernichtung des Impfstoffs), Betrug sowie eine wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus zur Last gelegt.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Nürnberg ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen Arzt verhängt. Die Taten seien unter grober Verletzung der ärztlichen Berufspflichten begangen worden. Es sei daher davon auszugehen, dass es auch in der noch ausstehenden Hauptverhandlung zu einem Berufsverbot kommt. (mwo)

Amtsgericht Nürnberg, Az.: 59 Gs 10264/21

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