KVWL

Westfalen-Lippe: Honorarvolumen legt um 63,6 Millionen zu

Krankenkassen stellen fünf Millionen Euro für den Ausbau der Strukturen im Notfalldienst in Westfalen-Lippe bereit. Honorarverluste durch COVID-19 sollen weiter ausgeglichen werden.

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Dortmund. In Westfalen-Lippe legt das Honorarvolumen im kommenden Jahr um 63,6 Millionen Euro zu. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Krankenkassen verständigt, berichtete KVWL-Chef Dr. Dirk Spelmeyer auf der Vertreterversammlung in Dortmund. Die diesjährigen Honorarverhandlungen seien schon auf Bundesebene extrem schwierig gewesen, in den regionalen Verhandlungen sei nur ein geringer Spielraum geblieben, sagte er. „Und dieser Spielraum wurde noch zusätzlich durch ein schnell erzieltes Honorarergebnis in Nordrhein und in vielen anderen KVen weiter eingeengt.

Krankenkassen und KVWL haben für 2022 die Bundesempfehlungen zu Preis und Menge übernommen. Das entspricht 58,3 Millionen Euro. Hinzu kommen nach Angaben von Spelmeyer „zwei westfälische Spezifika“. Das ist zum einen die Erhöhung der Vergütungspauschalen der Onkologie-Vereinbarung um 1,275 Prozent. Zum anderen stellen die Kassen erneut einen Zuschuss von fünf Millionen Euro für den Ausbau der Strukturen im Notfalldienst zur Verfügung. „Da bin ich sehr stolz drauf.“

Als Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie hat die Vertreterversammlung rückwirkend zum 1. Juli 2021 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) beschlossen. Bei Honorarverlusten infolge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadenereignisses können Praxen Ausgleichszahlungen beantragen. Damit reagiere die KV Westfalen-Lippe auf eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch V (Paragraf 87b, Absatz 2a), erläuterte der Vorsitzende des HVM-Ausschusses, Dr. Klaus Reinhardt.

Auch für die aktuellen Belastungen durch COVID-19 haben die Delegierten die Ausgleichsregelungen für Honorarverluste bis Ende des Jahres verlängert, allerdings in angepasster Form. Die KVWL-Mitglieder können einen Ausgleich nur noch beantragen, wenn das Honorar corona-bedingt um mehr als 20 Prozent statt bislang 10 Prozent unter dem des Vergleichsquartals 2019 liegt. Auch die bisherige Regel werde kaum in Anspruch genommen, sagte Reinhardt. „Aber es wird weiterhin Einzelfälle geben, in denen ein entsprechender Antrag gestellt wird.“

Weitere HVM-Änderungen betreffen neue Leistungen der gruppentherapeutischen Grundversorgung und die Einführung einer Interventionsgrenze bei MRT. Die Delegierten stimmten den vom HVM-Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen bei einer Enthaltung einstimmig zu. (iss)

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