TIPP DES TAGES
Befristete Verträge nur bei Neuzugängen
Ärzte, die bei Mitarbeitern durch befristete Verträge flexibel bleiben wollen, müssen aufpassen, nicht in die Kettenbefristungsfalle zu laufen. Denn dann muss die befristete Stelle gegebenenfalls in eine unbefristete umgewandelt werden.
Ohne sachlichen Grund darf die Befristung nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre erfolgen. Die Befristung darf zudem nicht mehr als zweimal dreimal verlängert werden.
Hat mit dem gleichen Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht zulässig. Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen aus sachlichem Grund - etwa Elternzeit eines anderen Mitarbeiters - gibt es keine zeitliche Beschränkung.