TIPP DES TAGES

Befristete Verträge nur bei Neuzugängen

Veröffentlicht:

Ärzte, die bei Mitarbeitern durch befristete Verträge flexibel bleiben wollen, müssen aufpassen, nicht in die Kettenbefristungsfalle zu laufen. Denn dann muss die befristete Stelle gegebenenfalls in eine unbefristete umgewandelt werden.

Ohne sachlichen Grund darf die Befristung nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre erfolgen. Die Befristung darf zudem nicht mehr als zweimal dreimal verlängert werden.

Hat mit dem gleichen Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht zulässig. Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen aus sachlichem Grund - etwa Elternzeit eines anderen Mitarbeiters - gibt es keine zeitliche Beschränkung.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
? 29.03.201109:22 Uhr

Korrektur

Liebe Leser,

Herr Frieg hat Recht. In Paragraf 14, Absatz 2 des TZBfG heißt es: "... bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig ..."

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen, er ist korrigiert.

Herzlichst,
die Redaktion

Ralf Frieg 29.03.201108:21 Uhr

Befristete Verträge

Liebe Mitarbeiter der Ärzte Zeitung,

vielen Dank für den Tipp des Tages. Leider hat sich ein Fehler eingeschlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 S.1 TzBfG (Teilzeitbefristungsgesetz) ist die Verlängerung dreimal möglich. Es sind demnach innerhalb der Zeit insgesamt vier Befristungen möglich. Anhängend der Auzug aus dem Gesetz.

Mit freundlichem Gruß

R. Frieg

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

B- und T-Zell-Immunität

Richtig impfen gegen Influenza und COVID-19

Lesetipps
Bild mit Burgern, Süßigkeiten und Gebäck

© monticellllo / stock.adobe.com

Stark verarbeitete Lebensmittel

Gesundheitsschädliche Nahrung – eine globale Krise?