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Die Duftmarke: Einheitlich

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Die gute Nachricht zuerst: Tausende von Vertragsärzten lassen sich jedes Jahr nicht dadurch von der Niederlassung abhalten, dass sie über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen müssen.

Die schlechte Nachricht: Viren verhalten sich wie Ärzte. Der Versuch, durch die schnelle Umsetzung der Abrechnung eines SARS-CoV-2-PCR-Tests via EBM das Virus von der dauerhaften Niederlassung in Deutschland abzuhalten, darf durchaus als gescheitert angesehen werden.

Blitzschnell hat jetzt der Bewertungsausschuss auf die Verbreitung des Orthopoxvirus reagiert. Ob die Täuschung gelingt, eine Abrechnung des Nukleinsäurenachweises nur über Pseudoziffern zuzulassen?

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