Wer darf prüfen?

Fit für den Dienst auf See

Ohne Seediensttauglichkeit keine Seefahrt unter deutscher Flagge. Nicht alle Ärzte dürfen die spezielle Prüfung in Deutschland abnehmen.

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Hamburg Rechtsgrundlage der Untersuchungen auf Seediensttauglichkeit sind Gesetze des internationalen Seerechts, in Deutschland greifen das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) und die „Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen“ (MariMedV). Auch die meisten Kreuzfahrtreedereien verlangen von Mitarbeitern einen entsprechenden Nachweis.

Ärzte, die sich - wie Dr. Wolfgang Rapp aus Grünstadt in Rheinland-Pfalz – mit der „Seediensttauglichkeit Rheinmain“ – ein zusätzliches berufliches Standbein aufbauen, brauchen dafür eine spezielle Zulassung. Nachweisen müssen sie unter anderem einen Facharzttitel für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Chirurgie oder Innere Medizin; sie müssen mindestens vier Wochen selbst als Schiffsarzt gearbeitet und ein vorbereitendes Seminar besucht haben. Auch müssen Praxisräume nachgewiesen werden und die Praxis muss bestimmte Kriterien erfüllen.

Geprüft werden bei der Seediensttauglichkeitsuntersuchung Sehtüchtigkeit und Hörvermögen. Es erfolgt eine Untersuchung des Urins auf Zucker, Eiweiß und Blut sowie eine körperliche Untersuchung einschließlich des Abhörens von Herz und Lunge, der Inspektion des Mund- und Rachenraumes sowie eine Prüfung der großen Gelenke. Personen, die Umgang mit Nahrungsmitteln haben wie Köche oder Servicepersonal, müssen zudem den Stuhl auf Krankheitserreger untersuchen lassen. Das Zeugnis gilt maximal für zwei Jahre.

Unter Umständen muss sich auch ein Schiffsarzt im Vorfeld seines Einsatzes der Seediensttauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Ebenfalls im Fünf-Jahres-Rhythmus Vorschrift für Crewmitglieder ist übrigens ein „Basic Safety Training“. (mic)

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