Arzt vor Gericht

Neuer Prozess um Brechmittel-Tod

Der Tod eines mutmaßlichen Drogendealers nach einem Brechmitteleinsatz beschäftigt zum dritten Mal das Bremer Landgericht. Der Prozess hat am Dienstag gegen einen ehemaligen Polizeiarzt begonnen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
"Ipecacuanha" - an diesem Brechmittel starb der mutmaßliche Drogendealer.

"Ipecacuanha" - an diesem Brechmittel starb der mutmaßliche Drogendealer.

© dpa

BREMEN. Der Prozess um den Tod eines mutmaßlichen Kleindealers in Bremen im Jahr 2005 wird nach zwei Freisprüchen für den angeklagten Arzt auf Geheiß des Bundesgerichtshofes erneut aufgerollt.

Der Arzt hatte dem gefesselten Laye-Alama Condé (35) im Gefängnis durch einen Schlauch zwangsweise Wasser und Brechmittel in den Magen gepumpt, um ihn mutmaßlich verschluckte Drogen erbrechen zu lassen. Darauf fiel der Mann aus Sierra Leone ins Koma und starb elf Tage später.

Das Bremer Gericht wird nun prüfen, ob der Arzt dem Gefangenen auch dann noch Wasser eingeflößt hat, als er bereits ohnmächtig war. Außerdem will das Gericht erneut ermitteln, woran Condé tatsächlich gestorben ist.

Zwei Freisprüche

Chronologie des Bremer Falls

Ende 2004 hatte der damals 41-jährige Gerichtsmediziner im Polizeiauftrag einem mutmaßlichen Dealer Brechsirup und literweise Wasser mit einem Nasen-Magen-Schlauch eingeflößt. Der Mann fiel ins Koma.

Anfang 2005: Elf Tage nach dem Brechmitteleinsatz starb Laye-Alama Condé.

2008 sprach das Landgericht Bremen den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2010 auf.

2011 entschied eine andere Kammer des Landgerichts, dass dem Arzt nicht mit letzter Sicherheit eine Schuld nachzuweisen sei. Dieses Urteil kassierte der BGH im Juni 2012.

Zwei Mal, 2008 und 2011, hatte das Bremer Landgericht den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bereits freigesprochen.

Im ersten Verfahren hieß es, der Arzt sei überfordert gewesen und könne deshalb nicht belangt werden. Es war für den Mediziner der erste Einsatz dieser Art gewesen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof kassiert.

Im zweiten Verfahren konnten sich die Gutachter nicht einigen - war Condé am literweise eingeflößten Wasser quasi ertrunken oder litt der Afrikaner an einem Herzfehler und ist daran gestorben?

Wegen dieser Unklarheit hatte das Landgericht Bremen erneut entschieden, dass der Arzt nicht verurteilt werden könne.

Das Gericht ging schließlich davon aus, der Afrikaner sei an seiner Panik und seiner Herzkrankheit gestorben. Gegen die zweite Entscheidung legten die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen des Toten Revision ein.

Seit 2006 kein Brechmittel-Einsatz

Der Bundesgerichtshof glaubt, der Arzt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Die Bundesrichter kritisierten außerdem das Beweissicherungsverfahren und forderten seine juristische Überprüfung.

Der Tod des Afrikaners hatte 2005 bundesweit zum Streit über Brechmitteleinsätze bei mutmaßlichen Drogendealern geführt. Der Europäische Gerichtshof hat die Brechmittelvergabe als erniedrigend und unwürdig kritisiert.

Seit 2006 wird das Verfahren in Deutschland nicht mehr angewendet. Condé hat im Zuge der Prozedur ein halbes Gramm Kokain erbrochen.

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