Später Lohn fürs Duschen
Über 200 ehemalige Bergleute aus Ruelisheim im Elsaß wollen wie andere Ex-Kollegen nachträglich die verdiente Bezahlung für die Dusche nach ihrer harten Arbeit im Potassium-Bergwerk.
Ein Gesetz von 1947, das jemand ausgegraben hat, sieht vor, daß jeder Arbeiter für die Viertelstunde der Dusche bezahlt werden muß, was unterblieben war. 917 ehemalige französische Bergleute erhielten Anfang des Jahres schon je 1500 Euro ausbezahlt.
Nun haben, wie die Zeitung "Dernières Nouvelles d'Alsace" meldet, die 200 Ruelisheimer beschlossen, über einen Anwalt ihr Recht einzufordern. Hygiene kann sich also bezahlt machen. (mp)