Viele Patienten brauchen Reisebescheinigungen

Für Reisen mit verschreibungspflichtigen Arzneien oder mit Insulin-Spritzenbesteck ist eine ärztliche Bescheinigung wichtig.

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Wer in Urlaub fährt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, benötigt eine ärztliche Bescheinigung.

Wer in Urlaub fährt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, benötigt eine ärztliche Bescheinigung.

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DÜSSELDORF (eb). In der Reisebescheinigung ist zu bestätigen, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt, rät das CRM Centrum für Reisemedizin.

Reisende sollten ihre Medikamente zudem in doppelter Menge je zur Hälfte auf Handgepäck und Koffer verteilen. So ist sichergestellt, dass bei Verzögerungen oder beim Verlust eines Gepäckstücks die Medikation fortgesetzt werden kann.

"Besonders arabische Länder haben strenge Bestimmungen zur Einfuhr von Medikamenten", sagt Privatdozent Tomas Jelinek vom CRM. In touristischen Ländern sei man oft großzügiger.

Zollbeamte können Arzneien beschlagnahmen

Problematisch kann die Einreise zum Beispiel dann werden, wenn Urlauber Arzneimittel benötigen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hier gilt: Für Reisen im Schengen-Raum - der die meisten Staaten Europas umfasst - können Urlauber sich für die benötigte Menge eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen.

Liegt diese nicht vor, können Zollbeamte die Arzneien beschlagnahmen. Urlauber, die in Nicht-Schengen-Staaten reisen, sollten sich über die Regelungen zur Medikamentenmitnahme bei der jeweiligen Botschaft informieren.

Reisebescheinigung für Diabetiker: www.lifescan.com/pdf/germany/ aerztliche_Bescheinigung.pdf

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