WM-Fieber im Team ist Sache des Praxischefs

Fußballbegeisterte im Praxisteam werden so viele Spielübertragungen aus Südafrika sehen wollen wie möglich. Den Praxisbetrieb darf das jedoch nicht beeinträchtigen.

Von Wolfgang Büser und Maik Heitmann Veröffentlicht:
Public Viewing wird auch dieses Jahr wieder viele Fußballfans anziehen.

Public Viewing wird auch dieses Jahr wieder viele Fußballfans anziehen.

© dpa

NEU-ISENBURG. Die Fußball-WM 2010 in Südafrika wird in vielen Haushalten in Deutschland die Uhren wieder anders ticken lassen. Der Tagesablauf richtet sich dann - zumindest ist das der Wunsch von Fußball begeisteren Medizinischen Fachangestellten (MFA) und anderen Arbeitnehmern - nach den Anstoßzeiten der Spiele um den Welt-Fußballthron.

Was daheim noch möglich ist, ist jedoch am Arbeitsplatz nicht so einfach umzusetzen. Inwieweit steht das Arbeitsrecht im Weg, wenn Spiele anstehen und die "Schicht" noch nicht beendet ist?

Dies vorweg: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner. Und Vertrag kommt von "vertragen". Also lässt sich viel auf dieser Schiene regeln - wenn betriebliche Belange in der Praxis nicht entgegenstehen. Der Praxischef entscheidet letztlich, welcher seiner Mitarbeiter wann bezahlten oder unbezahlten Urlaub machen kann, wobei er zumindest beim bezahlten Urlaub auf jeden Fall die Wünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen hat. Die vom Chef gegebenenfalls ins Feld geführten betrieblichen Gründe stehen einem Urlaubswunsch der Mitarbeiter allerdings dann im Wege, wenn der betriebliche Ablauf durch die Freistellung erheblich beeinträchtigt würde.

Aber auch bei einer verlangten "Stückelung" von Urlaubsteilen - etwa wenn eine MFA jeweils zu bestimmten Spielen ein bis zwei Tage urlauben möchte - kann ein Nein des Arbeitgebers kommen, und zwar aus objektiv arbeitsrechtlicher Sicht. Urlaub ist nämlich grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Stichwort: Erholung. Das Bundesurlaubsgesetz sieht deshalb vor, dass ein Urlaubsteil pro Jahr wenigstens zwei Wochen umfassen muss.

Und wie ist es mit der Versetzung in eine andere Schicht? Hier wird ein einsichtiger Chef eine Schicht durchaus anders personell bestücken als ursprünglich geplant, wenn es dadurch keine Probleme im Praxisalltag gibt.

Nun könnte es in diesem Zusammenhang zur Arbeitsverweigerung oder "krank machen" kommen. Generell darf solchem Tun zwar nur dann die Kündigung folgen, wenn das Verhalten des Mitarbeiters schon einmal per "gelber Karte" abgemahnt wurde. Hat der Arbeitnehmer jedoch nach einem ausdrücklichen "nein" seines Arbeitgebers den Arbeitsplatz mit dem Bemerken verlassen, dass er schon einen Weg finden werde, seinen Willen durchzusetzen, so könnte das mit dem Zücken der "roten Karte" das Ende seiner Karriere in der Praxis sein - auch wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgen sollte, er aber (vielleicht) doch beim Spiel gesichtet wurde...

Und wie steht es mit dem Radio hören oder gar einem 90-minütigen Fernsehen während der Arbeitszeit? In beiden Fällen kommt es auf das Entgegenkommen des jeweiligen Chefs an. Das Radio dürfte im Regelfall die geringeren Probleme bringen. Den "begleitenden" Alkoholkonsum dürfte aber kaum ein Praxischef gutheißen - wenn er nicht selbst vom Fußballfieber gepackt wird.

Lesen Sie dazu auch: "Der Ball ist rund, und das Spiel dauert 90 Minuten ..."

Weitere Berichte zur FIFA WM 2010 und Informationen zum WM-Tippspiel finden Sie auf unserer Sonderseite

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