Zahnarzt behielt zu viel gezahltes Geld ein

1856 Euro zu viel an den Zahnarzt überwiesen? Das kann schon einmal passieren. Ein Zahnarzt in Schleswig-Holstein wollte das Geld aber nicht zurückzahlen. Letztlich griff die Zahnärztekammer ein.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Zahnarztbehandlungen müssen Patienten häufig - zumindest zum Teil - privat zahlen. Da können bei Überweisungen Fehler passieren. © Sandor Kacso / fotolia.com

Zahnarztbehandlungen müssen Patienten häufig - zumindest zum Teil - privat zahlen. Da können bei Überweisungen Fehler passieren. © Sandor Kacso / fotolia.com

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KIEL. Eine Patientin überweist versehentlich zu viel Geld - und der Zahnarzt rückt es nicht wieder heraus. Als dieser Vorfall zu einer Imageschädigung für den gesamten Berufsstand zu werden droht, greift die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein.

"Das war ein bedauerlicher Einzelfall, auf den wir reagieren mussten, um eine Rufschädigung für die Kollegen zu verhindern", sagte Dr. K. Ulrich Rubehn der "Ärzte Zeitung". Der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat jüngst einer Patientin einen Scheck über 1856 Euro übergeben, nachdem sie diese Summe versehentlich zu viel an ihren behandelnden Zahnarzt überwiesen hatte.

Zur Vorgeschichte: Die Patientin sollte nach einer Behandlung bei einem Zahnarzt im Kieler Umland eine Rechnungssumme von 18,75 Euro begleichen. Bei der Überweisung vergaß die Rentnerin das Komma, so dass 1856 Euro zu viel auf das Zahnarztkonto flossen.

Eine Rücküberweisung verweigerte der Zahnarzt auch nach anwaltlicher Aufforderung. Die Bank konnte den Buchungsvorgang nicht mehr rückgängig machen.

Die Tochter der Patientin schilderte den Fall daraufhin in ihrer Regionalzeitung, was erhebliche Resonanz nach sich zog. Zahnärzte wurden darauf angesprochen, zugleich rätselten viele Patienten, ob vielleicht "ihr Zahnarzt" selbst dieses nach Einschätzung Rubehns "hartleibige" Verhalten an den Tag gelegt hatte. Zudem bestand Handlungsbedarf, weil der Patientin das Geld für eine dringende Reparatur einer Fensterscheibe fehlte.

Die Kammer wird nun versuchen, sich das Geld vom Zahnarzt zurückzuholen. Der Praxisinhaber muss mit einer zivil- und berufsrechtlichen Prüfung des Sachverhalts rechnen. Rubehn stellte klar, dass dies ein Einzelfall bleiben wird und die Kammer keinen Grund sieht, sich in vertragliche Beziehungen zwischen Patienten und Zahnärzten einzumischen. Dies sei im Einzelfall wegen der hohen öffentlichen Resonanz geschehen, um eine Imageschädigung abzuwenden.

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