„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Immer wieder beklagen Krankenkassen, dass Mitglieder bei Terminen in Vertragsarztpraxen gegenüber Privatpatienten benachteiligt würden. Was Ärztinnen und Ärzte dürfen und wo klare rechtliche Grenzen liegen, erläutert Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier im „ÄrzteTag“-Podcast.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Podigee Um mit Inhalten aus Podigee und anderen sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Die Terminvergabe in Vertragsarztpraxen ist immer wieder Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Ärztinnen und Ärzten. Da geht es um Vorwürfe der Bevorzugung von Privatpatienten vor Kassenpatienten, da geht es um Honorare, die angeblich nur für die Terminvergabe verlangt werden – oder darum, dass Kassenpatienten, um Wartezeiten zu verkürzen, Termine in einer Privatsprechstunde angeboten werden.

Was Ärzten erlaubt und was klar verboten ist – und wo vielleicht Grauzonen liegen: Darüber klärt Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier im neuen „ÄrzteTag“-Podcast zum Thema Recht in der Praxis auf.

Beispiel Termin gegen Honorarzahlung: Hier zieht die Fachanwältin für Medizinrecht aus der Kanzlei D+B Rechtsanwälte in Berlin eine klare Grenze. Da die Terminvergabe selbst weder in der GOÄ noch im EBM als Leistung verzeichnet sei, dürften dies weder Kassenärzte noch Privatärzte tun.

Im Gespräch erläutert sie, warum das nicht nur nach den Abrechnungsregeln nicht lege artis wäre, sondern auch nach Berufsrecht und sogar nach Vertragsarztrecht – mit allen möglichen Konsequenzen für Vertragsärzte.

Dürfen Ärzte Termine für Kassenpatienten ablehnen?

Nicht ganz so einfach ist laut Vogtmeier die Antwort auf die Frage, ob Vertragsärzte Termine für Kassenpatienten ablehnen dürfen, wenn gleichzeitig noch Termine für Privatpatienten und Selbstzahler vergeben werden.

„Im Prinzip spitzt sich das auf die Frage zu, wann bin ich als Vertragsarzt an einem Punkt, wo ich legitimerweise sagen kann, ich darf Termine für Kassenpatienten ablehnen.“ Das Erreichen der Budgetgrenze beispielsweise sei kein solcher Punkt.

Ein anderer Punkt sind die Kapazitätsgrenzen einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes. Die bisherige Rechtsprechung sei zwar eher ärzte-unfreundlich, aber die Rechtslage habe sich inzwischen auch geändert an einigen Punkten.

Im Gespräch führt Vogtmeier im einzelnen aus, unter welchen Bedingungen es möglich sein könnte, nur noch Privatpatienten Termine anzubieten, Kassenpatienten aber abzulehnen – und welche Rolle die Mindestsprechzeiten für Vertragsärzte oder auch die verpflichtend angebotenen „offenen Sprechstunden“ dabei spielen.

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bringen die neuen Hybrid-DRG für die Praxis, Herr Henniger?

Kommentare
Thomas Reyer 24.10.202516:23 Uhr

Somit werde ich gezwungen für lau arbeiten, wo gibt's das noch?

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Flüssigbiopsie im Test

Pankreaskrebs: Früherkennung in Sicht?

Lesetipps
Virtuelle Checkboxen

© chinnarach / stock.adobe.com

Praxisführung

So profitieren Praxisteams von Qualitätsmanagement