„ÄrzteTag“-Podcast

Urteil zu Patientenverfügungen: „Diese Pflicht macht am Ende sehr einsam“

Das Bundesverfassungsgericht hat – erneut – die Patientenautonomie gestärkt. Eine Patientenverfügung setzt selbst im Maßregelvollzug und bei schwerer psychiatrischer Erkrankung Grenzen. Im „ÄrzteTag“-Podcast spricht DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über die klinischen Konsequenzen.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
DGPPN-Präsident und Psychiater Professor Thomas Pollmächer

DGPPN-Präsident und Psychiater Professor Thomas Pollmächer

© Claudia Burger / DGPPN

Menschen, bei denen eine psychiatrische Erkrankung zu schweren Verläufen führen kann, dürfen nicht zwangsbehandelt werden, wenn sie dem in einer Patientenverfügung widersprochen haben. Diese „Freiheit zur Krankheit“ hat jüngst das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Patienten im Maßregelvollzug betont. Karlsruhe setzt damit seine Rechtssprechung fort und stärkt erneut die Patientenautonomie.

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Schafft dieses Urteil für Ärzte jetzt Rechtssicherheit und hilft es bei klinischen Entscheidungen? Darüber sprechen wir in dieser „ÄrzteTag“-Episode mit dem Psychiater Professor Thomas Pollmächer, dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Er spricht auch über Dilemmata, partizipative Entscheidungsfindung und Ärzte, die nur mehr zu „beratenden Bystandern“ werden. (Dauer: 23:10 Minuten)

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