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„ÄrzteTag“-Podcast

Urteil zu Patientenverfügungen: „Diese Pflicht macht am Ende sehr einsam“

Das Bundesverfassungsgericht hat – erneut – die Patientenautonomie gestärkt. Eine Patientenverfügung setzt selbst im Maßregelvollzug und bei schwerer psychiatrischer Erkrankung Grenzen. Im „ÄrzteTag“-Podcast spricht DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über die klinischen Konsequenzen.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
DGPPN-Präsident und Psychiater Professor Thomas Pollmächer

DGPPN-Präsident und Psychiater Professor Thomas Pollmächer

© Claudia Burger / DGPPN

Menschen, bei denen eine psychiatrische Erkrankung zu schweren Verläufen führen kann, dürfen nicht zwangsbehandelt werden, wenn sie dem in einer Patientenverfügung widersprochen haben. Diese „Freiheit zur Krankheit“ hat jüngst das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Patienten im Maßregelvollzug betont. Karlsruhe setzt damit seine Rechtssprechung fort und stärkt erneut die Patientenautonomie.

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Schafft dieses Urteil für Ärzte jetzt Rechtssicherheit und hilft es bei klinischen Entscheidungen? Darüber sprechen wir in dieser „ÄrzteTag“-Episode mit dem Psychiater Professor Thomas Pollmächer, dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Er spricht auch über Dilemmata, partizipative Entscheidungsfindung und Ärzte, die nur mehr zu „beratenden Bystandern“ werden. (Dauer: 23:10 Minuten)

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Kommentare
Bettina Thibaut 07.08.202111:08 Uhr

Wie soll man sich als Ärzt*in nach so einem Urteil noch schützen?!
Man bekommt Angst, einen Patienten medikamentös zu sedieren in einer aggressiven Akutsituation z. B. In einer KH Ambulanz! Da soll ich erst die Patientenverfügung lesen und abwarten, ob mir der Patient mich tätlich angreift mit dem Messer, das er in der Hand hat! Hinterher weiß man es vielleicht, wenn man nicht tot ist. In einer Klinik gibt es auch kein Sicherheitspersonal. Und am Wochenende oder nachts eine gerichtliche Verfügung zu erhalten ist auch utopisch….
Geht an der Realität vorbei und ist sehr schwierig im Alltag. Wie weise ich nach, dass der Patient mich wirklich angreifen wollte und ich es mir nicht nur eingebildet habe?
Langsam geht mir der Patientenschutz etwas zu weit. Es sollte auch einen Ärzt*Innenschutz geben!!
Bettina Thibaut Internistin

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