„ÄrzteTag“-Podcast

Welches Kriterium bei einer COVID-19-Triage für Ärzte entscheidend wäre

Aktuell gibt es ausreichend intensivmedizinische Kapazitäten während der COVID-19-Pandemie. Aber was, wenn es zum Engpass kommt – wen behandeln Ärzte dann? Ein Gespräch mit Medizinethiker Professor Georg Marckmann.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:
Der Medizinethiker Professor Georg Marckmann erläutert im Podcast, wie die Rechtslage bei einer Triagierung ist.

Der Medizinethiker Professor Georg Marckmann erläutert im Podcast, wie die Rechtslage bei einer Triagierung ist.

© Marc Herwig dpa/lsw

Im Vergleich zu anderen Ländern scheint Deutschland noch glimpflich durch die Coronavirus-Pandemie zu kommen: Es gibt derzeit genug Ressourcen für intensivpflichtige COVID-19-Patienten. Doch was wäre, wenn sich das ändert? Ein Schreckgespenst für Ärzte geht um: eine Triage müsste gemacht werden und Ärzte damit über Leben und Tod entscheiden.

Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der „Ärzte Zeitung“, befragt in dieser Episode des „ÄrzteTag“-Podcasts Professor Georg Marckmann dazu. Er ist Vorstand des „Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der „Akademie für Ethik in der Medizin“ (AEM). Der Medizinethiker war auch einer der federführenden Autoren der kürzlich publizierten Empfehlung von sieben Medizinischen Fachgesellschaften mit dem Titel „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“.

Marckmann vergleicht im Podcast die Corona-Situation mit der Organspende – und meint, dass wir gesellschaftlich jetzt den Diskurs führen müssen, an wen Notfallbetten in Knappheit gehen, und welches zusätzliche Kriterium dann eine Rolle spielt. Warum Hausärzte bei COVID-19 unverzichtbar sind und wie die Rechtslage bei einer Triagierung ist, das erläutert der AEM-Präsident im Gespräch mit unserem Chefredakteur. Außerdem erklärt Marckmann, warum die Vorausplanung einer möglichen Behandlung sinnvoller sein kann als eine „klassische“ Patientenverfügung. (Dauer: 19:08 Minuten)


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