Bundesverwaltungsgericht

Anwerbung von Pflege-Azubis nur mit Arbeitsamt

Veröffentlicht:

Leipzig. Auch für die Anwerbung von Auszubildenden in Gesundheits- und Pflegeberufen aus vielen Staaten braucht es immer die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ist die befristete Zustimmung der Behörde abgelaufen, besteht kein Anspruch auf ein Visum zur Aufnahme der Ausbildung mehr, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Beschäftigungsverordnung sieht vor, dass die Anwerbung von Menschen aus festgelegten Staaten „für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ nur die Bundesagentur durchführen darf. Insgesamt sind 57 Staaten aufgelistet, darunter etwa Kamerun, Marokko, Indien oder auch Afghanistan.

Im nun entschiedenen Fall hatte die aus Kamerun stammende Klägerin ein Visum für eine über einen privaten Anbieter vermittelte Ausbildung zur Altenpflegerin in Deutschland beantragt. Die Bundesagentur hatte zwar eine Vorabzustimmung für die dreijährige Berufsausbildung erteilt. Die deutsche Botschaft in Kamerun verweigerte dennoch das Visum. Es gebe Zweifel an der Ausbildungsmotivation.

Die Klage der jungen Frau blieb wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs ohne Erfolg. Wie das Gericht entschied, gilt das „Verbot der Anwerbung und Vermittlung“ für Private auch für betriebliche Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen. Hier habe die Bundesagentur zwar eine Zustimmung erteilt, diese sei inzwischen aber abgelaufen. (fl/mwo)

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 1 C 41.18

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Pflegeausbildung: Zahl der Neuverträge steigt kräftig

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen