Versorgungssicherheit

AOK fordert von Rabattpartnern Lieferreserve

Bei ihrer am Montag gestarteten 24. bundesweiten Rabattausschreibung verlangt die AOK erstmals eine dreimonatige Lieferreserve.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Woher kommt die Ware? In der globalisierten Wirtschaft sind Lieferketten schwer zu kontrollieren, Ausfälle einzukalkulieren.

Woher kommt die Ware? In der globalisierten Wirtschaft sind Lieferketten schwer zu kontrollieren, Ausfälle einzukalkulieren.

© pitels / stock.adobe.com

Stuttgart. Die AOK verpflichtet ab sofort Rabattpartner auf Lieferfähigkeit. Unternehmen müssen demnach für Produkte, die ihnen nach Ausschreibung zugeschlagen wurden, eine Reserve anlegen, die den AOK-Bedarf dreier Monate deckt. „Erst im letzten Vertragsquartal darf dieser Lagerbestand aufgebraucht werden“, teilte der Bundesverband der Ortskrankenkasse am Montag mit.

Zudem will die AOK aber auch dafür sorgen, dass ihre Rabattpartner Preisnachlässe nicht auf Kosten von Mitarbeitern und Umwelt gewähren. Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, heißt es, müsse es künftig „sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten.“ Bei Verstößen droht der Ausschluss aus der AOK-Versorgung.

Neue Ausschreibung gestartet

„Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge, Johannes Bauernfeind.

Die neuen vertraglichen Regularien gelten ab der am Montag gestarteten 24. Ausschreibungsrunde, bei der um Lieferangebote für 119 Wirkstoffe mit einem jährlichen Apothekenumsatz zu AOK-Lasten von rund 2,0 Milliarden Euro ersucht wird; die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023.

Verteidigung exklusiver Partnerschaften

Die AOK reagiert mit ihren neuen Ausschreibungsregeln auf die anhaltende Diskussion um die Zuverlässigkeit globaler Generika-Lieferketten, die durch die Corona-Pandemie weiter angefacht wurde. Die Kasse will damit insbesondere auch der in diesem Kontext immer wieder aufkommenden Forderung den Wind aus den Segeln nehmen, Rabattverträge sollten um der größeren Liefersicherheit willen regelhaft mit wenigstens drei Anbietern geschlossen werden.

Dagegen bevorzugt die AOK von jeher exklusive Partnerschaften mit nur einem Anbieter. Lediglich bei einigen wenigen, besonders verordnungsstarken Wirkstoffen werden mehrere Lieferanten ins Boot geholt; so beispielsweise sind bei der jüngsten, 24. Ausschreibung nur 22 Wirkstoffe zur Vergabe im Drei-Partner-Modell vorgesehen.

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