AOK sieht faires Fingerhakeln um Preise in Gefahr

Die Übertragung des Wettbewerbsrechts auf die GKV könnte Rabattverträge lahmlegen, warnt die AOK. Andere Kassenarten dagegen begrüßen dieses Vorhaben im Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG).

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Keine neuen Spielregeln für das Fingerhakeln um die Rabattverträge will die AOK.

Keine neuen Spielregeln für das Fingerhakeln um die Rabattverträge will die AOK.

© Bahnmüller / imago

BERLIN (sun/af). Die AOK warnt vor dem Aus für Rabattverträge. Mit dem Kartellrecht werde die Axt an dieses erfolgreiche Sparinstrument gelegt, sagte Dr. Christopher Hermann, AOK-Vize in Baden-Württemberg, gestern in Berlin.

Hintergrund ist das Vorhaben der Regierung im Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG), das Wettbewerbsrecht partiell auch auf die GKV zu übertragen. Nutznießer sei die Pharmaindustrie, klagte Hermann. Denn Kartellverfahren dauerten lange. In jedem Monat, den ein solches Verfahren dauere, verdienten die Hersteller viele Millionen Euro zu Lasten der Versicherten, so Hermann. Mit Rabattverträgen sparten die AOKen im Jahr 2010 rund 520 Millionen Euro. Im nächsten Jahr sollen es sogar 720 Millionen Euro sein.

Die geplante Änderung im Paragraf 69 SGB V soll aus Sicht der Regierung verhindern, dass es bei Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu Kartellabsprachen oder Oligopolen kommt. In einem im Auftrag der AOK Baden-Württemberg erstellten Gutachten kommt die Sozietät Ehlers, Ehlers & Partner zu dem Ergebnis, dass EU- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Koalitionsvorhaben sprechen. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, ob gesetzliche Krankenkassen in der EU als Unternehmen angesehen werden könnten, sagte Professor Alexander Ehlers am Donnerstag. Urteile des Europäischen Gerichtshofes von 1993 und 2004 verneinten, dass Kassen Unternehmen sind. Europäisches und nationales Kartellrecht würden parallel angewendet, so Ehlers. Im Streitfall setze sich das Gemeinschaftsrecht durch.

Auch das Grundgesetz sehen die Gutachter durch die geplanten Änderungen verletzt. Tragend sei im Sozialrecht der Gedanke, dass die gesetzlichen Kassen kooperieren sollten. Dies widerspreche aber einer Unterwerfung unter das Kartellrecht. Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) verteidigte dagegen die geplante Übertragung des Kartellrechts auf die GKV. Nur einzelnen Kassen sei dieses Vorhaben "ein Dorn im Auge", andere, vor allem die unternehmensnahen Betriebs- und Innungskassen, sähen das Kartellrecht dagegen "als Chance".

Kritisch bewertet der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) andere Regelungen im AMNOG. So werde etwa die Kostenerstattung durch die Mehrkostenregelung "erheblich mehr Kosten verursachen", warnte der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann bei der Jahreshauptversammlung des Verbandes am Mittwoch in Berlin. Nach den Plänen der Regierung können gesetzlich Versicherte ein anderes wirkstoffgleiches und nicht rabattiertes Präparat wählen, müssen die Mehrkosten aber selbst tragen.

Eine völlig andere Sichtweise vertrat bei der Verbandstagung Wolfgang Kaesbach, Arzneimittelspezialist beim GKV-Spitzenverband. Er bezeichnete das AMNOG als "Pharma-Beglückungspaket". Kaesbach äußerte Zweifel, ob es tatsächlich zu Ausgabensenkungen komme. 2011 würden die Hersteller wie bisher selber die Preise für neue Wirkstoffe bestimmen. Frühestens ab 2012 könne es in Folge der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu Ausgabensenkungen kommen.

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