COVID-19-Schutzimpfung

Abgeordnete legen ersten Plan für Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vor

Die Krankenkassen sollen mit der Umsetzung der allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren beauftragt werden – so sieht es ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor.

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Soll eine Impfpflicht kommen? Der Bundestag hatte sich bereits in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Jetzt liegt ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor, wie eine entsprechende Impfpflicht ausgestaltet sein könnte. (Archivbild)

Soll eine Impfpflicht kommen? Der Bundestag hatte sich bereits in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Jetzt liegt ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor, wie eine entsprechende Impfpflicht ausgestaltet sein könnte. (Archivbild)

© Kay Nietfeld / dpa/ picture alliance

Düsseldorf. Eine Parlamentariergruppe um die Abgeordneten Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) hat erste Eckpunkte für einen Gruppenantrag für eine allgemeine Corona-Impfpflicht vorgelegt.

Aus dem Papier, das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag) vorliegt, geht hervor, dass eine allgemeine Impfpflicht die Gesellschaft insgesamt und das Gesundheitswesen im Besonderen vor erneuter Überlastung durch hohe Corona-Infektionszahlen schützen soll.

Zur Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren wollen die Abgeordneten die Krankenkassen beauftragen. Diese sollen „ihre Versicherten über ein neues Gesetz, Abläufe und Beratungsangebote informieren und Impfnachweise anfordern sowie versichertenindividuell speichern (elektronischer Impfnachweis)“. Es werde den Krankenkassen eine technische Lösung („Impfportal“) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können.

Drei Impfungen sollen genügen

Zur Erfüllung der Impfpflicht sollen drei Impfungen genügen, sie soll zudem bis zum 31.12.2023 befristet werden. Es soll keine Zwangsimpfung geben.

„Sanktionierung über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit), Verzicht auf Erzwingungshaft; Bußgelder und Verfahren orientieren sich an bestehenden Regelungen zur Masernimpfpflicht; wiederholte Bußgeldverfahren möglich“, heißt es demnach weiter in dem Papier. Die Kontrolle soll anlassbezogen und stichprobenartig durch Ordnungskräfte erfolgen, die von den Ländern zu bestimmen seien.

Der Bundestag hatte sich in einer Orientierungsdebatte am 26. Januar mit einer möglichen Einführung einer Impfpflicht befasst. Dort hatten die Ampel-Abgeordneten den Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren bereits angekündigt. Andere Abgeordnete um den Arzt und FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann werben für eine Impfpflicht für alle Bundesbürger ab 50 Jahren.

In einem weiteren Vorschlag spricht sich unter anderen der FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki (FDP) für mehr Aufklärung statt einer Verpflichtung zur Impfung aus. (KNA)

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