Interfraktioneller Antrag

Abgeordnete werben für Monitoring von nicht-invasiven Pränataltests

Seit Juli 2022 zahlen die Krankenkassen für bestimmte vorgeburtliche Tests. Daten über das Versorgungsgeschehen gibt es kaum. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag wollen Abgeordnete das ändern.

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Seit vielen Jahren werden nicht-invasive Pränataltests angeboten, seit Juli 2022 sind einige von ihnen GKV-Leistung.

Seit vielen Jahren werden nicht-invasive Pränataltests angeboten, seit Juli 2022 sind einige von ihnen GKV-Leistung.

© jarun011 / stock.adobe.com

Berlin. Abgeordnete mehrerer Fraktionen machen einen neuen Anlauf, um ein Monitoring von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zu etablieren. Ein entsprechender interfraktioneller Antrag liegt der Ärzte Zeitung vor.

Die Vorlage entspricht weitgehend einer bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten überfraktionellen Initiative. Dieser gehören beispielsweise die Grünen-Abgeordneten Corinna Rüfer oder Dr. Kirsten Kappert-Gonther, die CSU-Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger und Emmi Zeulner oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD) an.

Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. September 2019 wurde der nicht-invasive Pränataltest auf die fetalen Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinie aufgenommen. Seit 1. Juli 2022 wird der Test durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

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Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, dass „belastbare Daten“ zu verschiedenen Aspekten von NIPT erhoben werden, beispielsweise zur medizinischen Beratung Schwangerer oder auch zu Angeboten nicht medizinischer Beratungsangebote.

„Ein Monitoring von nicht invasiven Pränataltests ist unbedingt notwendig“, sagte die Berichterstatterin für Bioethik ihrer Fraktion Kirsten Kappert-Gonther am Montag der Ärzte Zeitung. Obwohl der Test nicht zur Routine werden sollte, scheine genau das nun zu passieren.

Es bestehe die Gefahr eines Screenings, das besonders bei jungen Schwangeren zu falsch-positiven Ergebnisse führe, die risikoreiche invasive Eingriffe zur Folge hätten, sagte Kappert-Gonther. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Tests müsse selbstbestimmt und von guter Beratung begleitet sein.

Neu eingefügt wurde in den Antrag eine klare Zeitvorgabe: Bis Ende Juni 2027 müssten die Ergebnisse des Monitorings dem Bundestag vorliegen, damit noch vor einer möglichen Einführung weiterer pränataler Tests eine Datengrundlage existiert.

Über 100 Abgeordnete schlossen sich an

Schließlich wünschen sich die Parlamentarier die Einsetzung eines interdisziplinären Gremiums, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung von NIPT prüfen soll. Es soll die Bundesregierung insbesondere mit Blick auf das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen Tests beraten, bei denen es keien therapeutischen Handlungsoptionen gibt.

Dem erstmals im Februar 2024 vorgelegten Antrag hatten sich mehr als 100 Abgeordnete angeschlossen. Im April 2024 war die Vorlage dann erstmals im Bundestag beraten und an den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Am 9. Oktober hörte der Ausschuss dann Sachverständige in einer Anhörung – wenige Wochen später zerbrach die Ampel-Koalition, so dass der Antrag der Diskontinuität anheimfiel.

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Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) hat auf Basis eigener Kassendaten die Häufigkeiten von NIPT, Beratungen zu NIPT sowie die invasiven Folgeuntersuchungen Amniozentese und Chorionzottenbiopsie untersucht.

Demnach betrug im ersten Halbjahr 2024 die Rate der Inanspruchnahme von NIPT bei Frauen bis 25 Jahren rund 25 Prozent, bei Frauen zwischen 26 und 35 Jahren waren es 50 Prozent und bei 36- bis 45-Jährigen 70 Prozent.

Im bifg-Papier heißt es, sowohl die Zahlen zur Inanspruchnahme und als auch die Zunahme von invasiven Eingriffen stellten infrage, „ob die Ziele des Gemeinsamen Bundesausschusses, nämlich die Vermeidung des Einsatzes des NIPT als ‚Reihentest‘ und die Reduzierung invasiver diagnostischer Maßnahmen, erreicht wurden“. (fst/af)

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