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Anhörung zum Krebsregister-Gesetz

Ärzte fordern „digitale Zwillinge“ für Tumorbehandlung

Die geplante Bündelung von Krebsregister-Daten auf Bundesebene wird allgemein begrüßt. Ärzte, Kassen und Industrie haben allerdings Änderungswünsche im Detail.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Das geplante Krebsregister-Gesetz soll klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenführen.

Das geplante Krebsregister-Gesetz soll klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenführen.

© Marco2811 / stock.adobe.com

Berlin. Sachverständige und Fachverbände sehen die geplante Zusammenführung regionaler Krebsregisterdaten auf Bundesebene grundsätzlich positiv. Eine breitere Datenbasis schaffe einen „großen Mehrwert für Patienten mit Tumorerkrankungen in der vertragsärztlichen Versorgung“, zumal der Fokus hier auf der „Krebsbehandlung unter Alltagsbedingungen“ liege, erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anlässlich einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Allerdings sei Patienten und den sie behandelnden Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, die über die Register gewonnen Informationen nutzen zu können, forderte die KBV. Zu diesem Zweck sollten Ärzte von den Registern „digitale Zwillinge“ gemeldet bekommen, um Therapien optimieren und personalisieren zu können. Die Verbände äußerten sich in schriftlicher Form zum Gesetzentwurf.

Daten direkt für Versorgung nutzen

Ziel des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Krebsregister-Gesetzes ist es, klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenzuführen. Dies soll am Zentrum für Krebsregisterdaten des Berliner Robert Koch-Instituts geschehen. Auch Daten zum Therapieverlauf sollen erhoben werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte das Vorhaben, verwies jedoch auch auf den höheren Aufwand für Ärzte und Kliniken. Der bürokratische Mehraufwand müsse refinanziert werden. Die Kliniklobby machte zudem deutlich, dass die Kombination soziodemografischer, klinischer, histopathologischer und genetischer Daten hochsensibel sei. Die Daten seien daher besonders schützenswert.

Arznei-Hersteller wollen Zugang

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) plädierte für eine möglichst vollständige Erfassung potenziell verfügbarer onkologischer Daten. Im Zuge des Ausbaus einer digitalen Gesundheitsversorgung müssten Unternehmen, „die ihr Interesse im Sinne einer patientenorientierten Verbesserung und Erforschung von Therapien begründen und darlegen können“, ebenfalls auf die Versorgungsdaten zugreifen können. „Ein geregelter Zugang zu diesen Daten ist für die forschende Gesundheitswirtschaft essenziell.“ Dafür brauche es einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, so der BAH.

Der GKV-Spitzenverband bezeichnete das Gesetz als „zielführend“. Gute Behandlungsmöglichkeiten für Tumorpatienten setzten die Bündelung klinischer und epidemiologischer Daten. Es bestehe jedoch „zwingender Bedarf“, weitere Informationen aufzunehmen. Dazu gehörten Daten zu genetischen Markern sowie Angaben zur Therapie bezüglich Nebenwirkungen und Beendigung der Therapie.

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