Frankreich

Ärztekammer für aktive Sterbehilfe

Veröffentlicht:

PARIS. Zum ersten Mal hat sich die französische Ärztekammer für aktive Sterbehilfe im Ausnahmefall ausgesprochen.

Wenn ein Patient aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder wegen unerträglicher körperlicher oder seelischer Schmerzen seinen Arzt mehrfach auffordert, sein Leben abzukürzen, sollte dieser berechtigt sein, aus humanitären Gründen  seinen Wunsch mit starken Schlafmitteln zu erfüllen. Ärzte sollen sich aber immer weigern dürfen, diesen Schritt zu machen.

Seit 2005 dürfen Ärzte Schmerztherapien bei unheilbaren Patienten vornehmen, auch wenn diese den Tod beschleunigen können. Strafbar bleibt nur die Tötungsabsicht.

Geschätzt wird, dass es jährlich etwa 3000 Fälle versteckter aktiver Sterbehilfefälle gibt. Nach Umfragen befürworten 60 Prozent aller Ärzte aktive Sterbehilfe, 37 Prozent sprechen sich auch für begleiteten Suizid aus.

Im Wahlkampf 2012 hatte Präsident François Hollande zugesagt, das Thema aufzugreifen. In einigen Monaten soll das Parlament darüber beraten. (DDB)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei