Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium

Ampel startet nächsten Anlauf auf unabhängige Patientenberatung

Das Ausschreibungsmodell hat ausgedient: Der GKV-Spitzenverband soll eine Stiftung zur Patientenberatung errichten. Regierung, Bundestag, Ministerien, Kassen und Patientenorganisationen sollen dabei sein.

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Beratungssituation im UPD-Mobil. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland soll ab 2024 in der Rechtsform einer Stiftung weiter arbeiten, plant die Koalition.

Beratungssituation im UPD-Mobil. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland soll ab 2024 in der Rechtsform einer Stiftung weiter arbeiten, plant die Koalition.

© UPD / Ausserhofer

Berlin. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) steht wieder einmal vor einer Neuaufstellung. Bis 2024 soll die UPD in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts überführt werden. Das bisherige Ausschreibungsverfahren würde damit entfallen. So sieht es der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vor. Und so geht es aus einem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ aus dem Gesundheitsministerium hervor, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

Die „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ soll demnach vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen errichtet werden. Am 1. Januar 2024 soll sie die Arbeit aufnehmen. Ihr Ziel laut Entwurf ist erklärtermaßen, die „Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten“ sowie die „Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ zu stärken. Zudem soll die Stiftung „mögliche Problemlagen im Gesundheitswesen“ aufzeigen

Patientenorganisationen sollen Zugang erhalten

Die Stiftung soll neben Vorstand und Stiftungsrat auch einen Wissenschaftlichen Beirat zu ihren Organen zählen. Im Stiftungsrat sollen der jeweilige Patientenbeauftragte der Regierung, zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter des Bundesgesundheits- und des Verbraucherschutzministeriums sowie je ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sitzen. Dem wissenschaftlichen Beirat wiederum sollen sechs unabhängige Sachverständige angehören. Die „maßgeblichen Patientenorganisationen“, so der Entwurf, sollen ein Vorschlagsrecht für zwei Personen zur Berufung in den Vorstand erhalten.

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Geplant ist, die zu gründende Stiftung finanziell besser auszustatten als die jetzige gemeinnützige UPD-GmbH, hinter der das Pharmaunternehmen Sanvartis GmbH steht. Bislang erhält die UPD 9,6 Millionen Euro im Jahr, die der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung aufbringen. Künftig soll die UPD mit 15 Millionen Euro ausgestattet werden, von denen die private Assekuranz sieben Prozent tragen soll.

Koalitionsvertrag: „staatsfern und unabhängig“

Die aktuelle Konstruktion der UPD aus dem Jahr 2015 stand spätestens seit dem Verkauf der gemeinnützigen UPD-Gesellschaft 2018 an die Careforce GmbH in der Kritik. Patientenverbände stellten die Unabhängigkeit und Neutralität des Beratungsangebots in Frage. Das Ziel von 225.000 Beratungen im Jahr wurde Jahr für Jahr verfehlt. Im vergangenen Jahr wurden 144.000 Beratungen erreicht, im Jahr zuvor hatte es einen auf Corona zurückgeführten Spitzenwert von rund 170.000 Beratungen gegeben.

Im August 2021 strich der Bundestag im Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Patientenberatung und stellte damit die Weichen für die institutionelle Neuaufstellung der Patientenberatung. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, „die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ zu überführen. (af)

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