Gesetzentwurf

Angriffe auf ärztliche Notdienste sollen strafbar werden

Wer Ärzte, MFA oder Plegekräfte bedroht, soll künftig hart bestraft werden. Die geplante Neuregelung gilt allerdings nicht für alle.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Hier gibt es Hilfe – und hin und wieder auch Gewalttäter. Auch in Notaufnahmen soll das Personal künftig besser geschützt werden.

Hier gibt es Hilfe – und hin und wieder auch Gewalttäter. Auch in Notaufnahmen soll das Personal künftig besser geschützt werden.

© Lino Mirgeler/dpa

Berlin. Ärzte, Pflegekräfte und andere Helfer in ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen sollen künftig besser vor Angriffen und Drohungen geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin gebilligt.

Danach droht Gewalttätern künftig eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn sie Ärzte, MFA oder Pflegekräfte in Notaufnahmen oder Notdiensten „bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ tätlich angreifen. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monaten bis fünf Jahre.

Wer die Helfer durch Gewalt oder allein durch die Androhung von Gewalt in ihrer Arbeit behindert, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Der Gesetzentwurf muss zunächst im Bundestag beraten und anschließend von den Parlamentariern beschlossen werden.

Bislang sah das StGB in den Paragrafen 114 und 115 diesen Schutz für Vollstreckungsbeamten gleichgestellte Personen vor. Nach immer mehr Berichten von Übergriffen auf Rettungskräfte wurde der Schutz im Jahr 2017 zunächst auf Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz erweitert.

„Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“

Ärzteverbände hatten schon damals appelliert, auch ihre Berufsgruppe sowie Praxis- und Klinikpersonal in diese Schutzvorschrift mit aufzunehmen.

„Mit der Ergänzung ... wird die bisherige, nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den bereits geschützten Hilfeleistenden beseitigt“, heißt es denn auch im aktuellen Gesetzentwurf zur Begründung.

Verbände reagierte erleichtert über die Pläne. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, nannte den „schärferen gesetzlichen Rahmen“ am Mittwoch „ein gutes Zeichen“.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Marburger Bund und die Bundesärztekammer (BÄK) hatten bereits Mitte Januar die Änderungspläne unisono begrüßt.

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