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Gonorrhö

Antibiotika helfen nicht? Neue Meldepflichten!

Bei Stämmen von N. gonorrhoeae, gegen die Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon nur eine geringe Wirkung haben, gilt jetzt eine Meldepflicht für Labore.

Veröffentlicht:

Berlin. Seit dem 1. März müssen Ärzte es melden, wenn Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon keine oder verminderte Wirkung gegen Neisseria gonorrhoeae haben. Es reicht dabei dem Robert Koch-Institut zufolge aus, wenn die verminderte Empfindlichkeit gegen nur eines der drei angegebenen Antibiotika vorliegt (Epid Bull 10/2020). Bereits dann ist eine Meldung für diagnostizierende Labore verpflichtend. Außerdem müssen behandelnde Ärzte ergänzend weitere klinische und epidemiologische Angaben machen, heißt es im Bulletin. (ato)

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