„Digitale-Versorgung-Gesetz“

Änderungen auf den letzten Metern

Vor der Verabschiedung im Bundestag feilen die Koalitionsfraktionen noch am „Digitale-Versorgung-Gesetz“. So sollen auch Psychotherapeuten Medizin-Apps verordnen dürfen.

Veröffentlicht:
Blick in den Plenarsaal bei der 122. Sitzung des Deutschen Bundestags. Am Mittwoch ist dort das Digitale-Versorgung-Gesetz Thema.

Blick in den Plenarsaal bei der 122. Sitzung des Deutschen Bundestags. Am Mittwoch ist dort das Digitale-Versorgung-Gesetz Thema.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Kurz bevor der Gesundheitsausschuss des Bundestags am 6. November letzte Hand an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) anlegt, liegt den Abgeordneten ein neuer Stoß mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen vor:

  • Die Befugnis zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen wird auf Psychotherapeuten erweitert.
  • Klargestellt wird, dass vor der Abgabe einer digitalen Gesundheitsanwendung eine ärztlich bestätigte Indikation nachgewiesen werden muss. Unzulässig ist es, wenn Kassen dabei in die ärztliche Therapiefreiheit eingreifen oder die Wahlfreiheit des Versicherten beschränken.
  • Die Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen im ersten Erstattungsjahr wird davon abhängig gemacht, ob die im Gesetzentwurf geforderten „positiven Versorgungseffekte“ vorab vorliegen oder ob sie erst im Laufe des Jahres erbracht werden. Im letzteren Fall gibt es Vergütungsabschläge.
  • Der Kreis der Akteure, die Zugriff auf das künftige Forschungsdatenzentrum haben sollen, wächst weiter. Jetzt sollen auch Unikliniken auf die pseudonymisierten Abrechnungsdaten zugreifen dürfen – wegen ihrer „Schnittstellenfunktion zwischen Lehre, Forschung und Versorgung“.
  • In der Abrechnung dürfen Vertragsärzte ab Januar 2021 nur noch solche Praxis-EDV verwenden, die von der KBV im Einvernehmen mit der Gematik „bestätigt“ wurde. Ziel sind dabei offene und standardisierte Schnittstellen. Auf diese Weise soll es möglich werden, Daten „mit vertretbarem Aufwand“ zwischen verschiedenen Akteuren auch sektorenübergreifend auszutauschen. (fst)
Mehr zum Thema

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“