Direkt zum Inhaltsbereich

„Digitale-Versorgung-Gesetz“

Änderungen auf den letzten Metern

Vor der Verabschiedung im Bundestag feilen die Koalitionsfraktionen noch am „Digitale-Versorgung-Gesetz“. So sollen auch Psychotherapeuten Medizin-Apps verordnen dürfen.

Veröffentlicht:
Blick in den Plenarsaal bei der 122. Sitzung des Deutschen Bundestags. Am Mittwoch ist dort das Digitale-Versorgung-Gesetz Thema.

Blick in den Plenarsaal bei der 122. Sitzung des Deutschen Bundestags. Am Mittwoch ist dort das Digitale-Versorgung-Gesetz Thema.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Kurz bevor der Gesundheitsausschuss des Bundestags am 6. November letzte Hand an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) anlegt, liegt den Abgeordneten ein neuer Stoß mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen vor:

  • Die Befugnis zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen wird auf Psychotherapeuten erweitert.
  • Klargestellt wird, dass vor der Abgabe einer digitalen Gesundheitsanwendung eine ärztlich bestätigte Indikation nachgewiesen werden muss. Unzulässig ist es, wenn Kassen dabei in die ärztliche Therapiefreiheit eingreifen oder die Wahlfreiheit des Versicherten beschränken.
  • Die Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen im ersten Erstattungsjahr wird davon abhängig gemacht, ob die im Gesetzentwurf geforderten „positiven Versorgungseffekte“ vorab vorliegen oder ob sie erst im Laufe des Jahres erbracht werden. Im letzteren Fall gibt es Vergütungsabschläge.
  • Der Kreis der Akteure, die Zugriff auf das künftige Forschungsdatenzentrum haben sollen, wächst weiter. Jetzt sollen auch Unikliniken auf die pseudonymisierten Abrechnungsdaten zugreifen dürfen – wegen ihrer „Schnittstellenfunktion zwischen Lehre, Forschung und Versorgung“.
  • In der Abrechnung dürfen Vertragsärzte ab Januar 2021 nur noch solche Praxis-EDV verwenden, die von der KBV im Einvernehmen mit der Gematik „bestätigt“ wurde. Ziel sind dabei offene und standardisierte Schnittstellen. Auf diese Weise soll es möglich werden, Daten „mit vertretbarem Aufwand“ zwischen verschiedenen Akteuren auch sektorenübergreifend auszutauschen. (fst)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxiswissen und Innovation

Neuauflage des Tages der Privatmedizin am 21. November

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Lesetipps
Eine Frau fasst sich mit den Händen an den Kopf.

© Graphicroyalty / stock.adobe.com

Mentale Gesundheit gestärkt

Mit einem Fünf-Tages-Programm gegen chronischen Kopfschmerz

Ein Kind trinkt einen exotischen Drink mit einem Strohhalm aus der ausgehöhlten Frucht.

© Natallia / stock.adobe.com

Exotisches Streetfood

Reisediarrhö: „Durchgegart“ muss nicht viel heißen