Anästhesie / Operation

Ausbildung von Assistenten – nachbessern!

Evangelische Krankenhäuser fordern Nachbesserungen beim Referentenwurf – zum Beispiel einen höheren Anteil der Praxisanleitungen.

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BERLIN. Der Referentenentwurf des Gesetzes über die Ausbildung zu Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und Operationstechnischen Assistenten (OTA) sieht eine bundesweit einheitliche und staatlich anerkannte Ausbildung in diesen Berufen vor. Dies und die geregelte Ausbildungsvergütung begrüßen der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) e.V. und die Diakonie Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Allerdings gebe es auch Nachbesserungsbedarf: „Für eine gute und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsorten Schule und Krankenhaus muss die Verteilung der Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt sein, vor allem, wenn sich diese Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft befinden“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Bei der Aufteilung der Verantwortung sollte sich der Referentenentwurf am Pflegeberufegesetz orientieren, fordert Radbruch. Nachbesserungsbedarf gebe es auch beim Umfang der Praxisanleitung. Hier sehe der Referentenentwurf wie in der Pflegeausbildung verpflichtend mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildung vor.

 Doch die Verantwortung und Eigenständigkeit von OTAs und ATAs entsprächen mehr der Tätigkeit von Hebammen als der von Pflegenden. Daher solle sich auch der Anteil der Praxisanleitung am Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung orientieren. (ato)

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