Schweiz

Ausländische Fachärzte nicht willkommen

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BERN. Die Schweiz schlägt ausländischen Fachärzten die Tür vor der Nase zu. Zum 1. Juli soll der Zulassungsstopp für ausländische Ärzte in Kraft treten - Hausärzte sind von der Regelung nicht betroffen.

Mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) leitet die Schweiz eine Kehrtwende ihrer Politik seit 2012 ein. Ende 2011 war der bisherige Zulassungsstopp ausgelaufen, seit 2010 galt er nur für Fachärzte.

Seitdem sind die Niederlassungsanträge mit der Option, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen abzurechnen, vor allem in den grenznahen Kantonen zu Deutschland explodiert.

Von Januar bis Juni 2012 nahmen die Anträge im Kanton Zürich um 185 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. In Genf waren es 279 und in Bern 98 Prozent. Die Kantone verfügten über keine Instrumente mehr, um ambulante Niederlassungen zu steuern, klagte der Schweizerische Bundesrat in seiner Gesetzesvorlage vom November 2012.

Darin wurde klargemacht, dass die "Kosteneindämmung einer der Hauptziele des KVG ist".Der Bundesrat sieht den Zulassungsstopp selbst als Notnagel an. Nötig sei eine Regelung, "mit der sich die Kosten langfristig und gezielt eindämmen lassen. Eine Zulassungsbeschränkung entspricht diesen Anforderungen nicht", heißt es.

Ohne große Begeisterung zugestimmt

Über Monate hinweg haben die Kammern - Ständerat und Nationalrat - über die konkrete Ausgestaltung der Regelung gestritten.

Dabei ging es vor allem um Ausnahmeklauseln. Künftig ist nun für solche ausländischen Ärzte kein "Bedürfnisnachweis" erforderlich, die mindestens drei Jahre an einer "anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben".

Der Nationalrat hatte ursprünglich sogar den Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit in der Schweiz gefordert. Aber auch der am Montag gefundene Kompromiss ändere nichts daran, "dass es sich hier um eine indirekte Diskriminierung von ausländischen Kollegen handelt", sagte der liberale Ständerats-Abgeordnete und Arzt Felix Gutzwiller.

Er nannte es "skurril", dass nach der neuen Regelung künftig auch ein Schweizer Arzt, der sein Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen hat, dem neuen "Bedürfnisnachweis" unterworfen sein soll.

Auch andere Ständeräte stimmten "ohne große Begeisterung" dem Kompromiss zu - und trösteten sich, dass die auf drei Jahre befristete Regelung voraussichtlich nur von drei oder vier der 26 Kantone angewendet werden wird. (fst)

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