G-BA

Außerklinische Intensivpflege: Übergangsregelung für Potenzialerhebung in Kraft

Bis Ende 2024 darf eine außerklinische Intensivpflege auch ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials weiterverordnet werden.

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Berlin. Aus Sorge vor Versorgungsengpässen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst im Juli eine Änderung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie beschlossen. Eigentlich sieht der Gesetzgeber vor, dass bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) eine Potenzialerhebung stattfinden muss. Dabei wird geprüft, ob eine vollständige Entwöhnung der Patienten oder ihre Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist, so der G-BA. Allerdings zeichnete sich recht schnell ab, dass es noch gar nicht genügend Ärztinnen und Ärzte gibt, die die Voraussetzungen für diese Potenzialerhebung erfüllen. Der Ausschuss beschloss daher eine Übergangsfrist zu schaffen, die an diesem Freitag in Kraft getreten ist.

Bis Ende 2024 kann die AKI damit auch ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials weiterverordnet werden – dies gilt jedoch nur, „sofern keine qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzte für eine Potenzialerhebung verfügbar sind“, stellt der G-BA klar.

Die Anzahl der für die Erhebung qualifizierten Fachärzte sei zwar in den letzten Monaten angestiegen, „allerdings ist der Bedarf bislang noch nicht gedeckt“, heißt es vonseiten des Ausschusses. „Um Engpässe in der Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zu vermeiden, hat der G-BA mit den Anpassungen der Richtlinie einen praktikablen und rechtlich vertretbaren Weg gefunden“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA. Es gehe um ein komplexes und anspruchsvolles Leistungsangebot, entsprechend seien auch hohe Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte geboten. Lelgemann; „Diese Anforderungen dürfen aber nicht dazu führen, dass die kontinuierliche Versorgung gefährdet wird, weil es noch nicht in allen Regionen ausreichend Ärztinnen und Ärzte gibt. Wir werden mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiterhin beobachten, wie sich die Zahlen entwickeln.“ (eb)

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