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Harter Lockdown

BÄK-Chef: Neue Corona-Einschränkungen „sinnvolle Vorsichtsmaßnahme“

Viel Zustimmung für die jetzt beschlossenen Corona-Maßnahmen kommt aus dem Gesundheitswesen. Allerdings wollen manche mehr Geld, andere lieber mehr Stringenz.

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Besser gar nicht raus, heißt die Devise nach dem Treffen mit der Kanzlerin. Und wenn doch, dann nur mit Maske wie hier auf dem menschenleeren Essener Kennedyplatz.

Besser gar nicht raus, heißt die Devise nach dem Treffen mit der Kanzlerin. Und wenn doch, dann nur mit Maske wie hier auf dem menschenleeren Essener Kennedyplatz.

© Federico Gambarini/dpa

Berlin. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hat die Einschränkung des Bewegungsradius an Orten mit vielen Corona-Neuinfektionen als „sinnvolle Vorsichtsmaßnahme“ begrüßt. „Wir müssen die Infektionsdynamik verringern, um unser Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen“, sagte Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur. Die Versorgung in den deutschen Kliniken und Praxen müsse voll aufrechterhalten werden. Das sei nicht nur für die vielen schwer an COVID-19 erkrankten Menschen essenziell – „sondern auch für alle anderen behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten in Deutschland“, stellte Reinhardt klar.

„Die Begrenzung des Bewegungsradius ist ein tiefgreifender Eingriff in die in die Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen“, so der Ärztepräsident. „Dass Bund und Länder eine solche Entscheidung nicht leichtfertig getroffen haben, sondern unter Hinzuziehung der Wissenschaft und differenziert nach Regionen mit einer besonders hohen Inzidenz, wird die Akzeptanz dieser Regelung in der Bevölkerung sicher erhöhen.“

Bund und Länder hatten am Dienstag eine entsprechende Verschärfung des Lockdowns zur Eindämmung von Corona beschlossen. Reinhardt sagte, damit das Gesundheitswesen vor Überlastung geschützt wird, sei auch die ebenfalls beschlossene Verlängerung der bisher bereits geltenden Lockdown-Maßnahmen richtig und unausweichlich.

Krankenhausgesellschaft erinnert an Schutzschirm

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betonte die Notwendigkeit, durch eine weitergehende Kontaktminimierung das Infektionsgeschehen einzudämmen. „Allerdings hatten die Krankenhäuser die Erwartung und Hoffnung, dass Bund und Länder klare Aussagen zu einer umfassenden Schutzschirmregelung für das Jahr 2021 machen“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Mittwoch.

Mit Beginn des Jahres stünde den Krankenhäusern die für 2020 geltende Ganzjahresbudgetabsicherung nicht mehr zur Verfügung. Zudem liefen die bis Ende Januar geltenden Ausgleichsregelungen für Corona-bedingte Freihaltungen und Erlösausfälle aus.

Diakonie vermisst Strategie bei Kitas und Schulen

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, nannte es wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen und Todesfälle folgerichtig, den Lockdown jetzt zu verlängern. Nur eine überzeugende Strategie sichere auch die Akzeptanz der Kontaktbeschränkungen in der Bevölkerung.

Bei den Schulen und Kitas fehle leider weiter eine solche kohärente Strategie. Das Ergebnis sei ein widersprüchlicher föderaler Flickenteppich. Nicht schlüssig abgestimmte Vorgehensweisen verhinderten, dass sich möglichst viele gut informierte Bürger hinter die einschneidenden Maßnahmen stellen könnten, die ihnen die Pandemie zumute. (dpa/bar)

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Kommentare
Johannes Löcker 07.01.202111:55 Uhr

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben die Entscheidung zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit sicherlich nicht leichtfertig getroffen. Es treibt sie die Sorge, dass durch den jüngst passierten und weiter zu erwartenden Ansturm auf die Wintersportgebiete unnötig zusätzliche Superspreader entstehen. In gut gemeinter Absicht schränken sie Grundrechte weiter ein. Dennoch gewinne ich den Eindruck, dass die Politik unter der Last der Pandemie dazu immer schneller bereit ist. Ich mache mir Sorgen um einen Gewöhnungseffekt, der bei den Regierenden und vor allem in der Bevölkerung in Gang kommt. Mit einer pauschalen Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Einwohner von Risikogebieten wird die nächste Eskalationsstufe bei der Einschränkung von Grundrechten betreten. Es ist nochmal von ganz anderer verfassungsrechtlicher Qualität, ob die Bewegungsfreiheit von Einwohnern ganzer Kreise oder kreisfreier Städte eingeschränkt wird oder ob Reisewilligen aus besonders belasteten Gebieten eine Einreise verboten wird. Selbst wenn die Durchsetzung schwierig und der Erfolg zweifelhaft ist, legitimes Mittel bleibt für mich auch in der aktuellen Situation nur die Zurückweisung das Ansteckungsrisiko unterschätzender Erholungssuchender. Es ist zu wünschen, dass unsere Justiz für diese Anordnung die rechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit verneint.

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