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Assistierte Reproduktion

BÄK-Richtlinie gibt einheitliche Regeln vor

Bundesärztekammer definiert den Stand der Wissenschaft, macht aber nicht den Job der Politik.

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BERLIN. Die Bundesärztekammer hat in einer Richtlinie Fragen der Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen bei der künstlichen Befruchtung geregelt. Die seit 2006 gültige Muster-Richtlinie, die in den Landesärztekammern nicht einheitlich in das Berufsrecht umgesetzt worden ist, wird damit gegenstandslos.

Begleitet wird die Richtlinie von grundsätzlicher Kritik der BÄK an der Untätigkeit des Gesetzgebers. Seit Jahren mahnt sie – bisher vergeblich – eine konsistente Regelung im Rahmen eines Fortpflanzungsmedizingesetzes an.

Mit der Richtlinie übernehme die Ärzteschaft "weiter Verantwortung für die medizinisch-wissenschaftlichen Belange der Reproduktionsmedizin", sagte BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery.

 Ganz neue Regelung

Ausdrücklich verzichte man hingegen auf die Interpretation rechtlich nicht eindeutig geregelter und wertbesetzter Fragen. "Diese zu beantworten ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers", so Montgomery.

Das betrifft etwa die Auswahl des Embryos mit den besten Entwicklungsmöglichkeiten oder die Auslegung der sogenannten "Dreier-Regel" im Embryonenschutzgesetz. Danach macht sich strafbar, wer innerhalb eines Zyklus einer Frau mehr als drei Embryonen überträgt.

Daher hat die BÄK auf eine Fortschreibung der alten Richtlinie verzichtet und stattdessen eine völlig neue Regelung auf Basis von Paragraf 16b Transplantationsgesetz geschaffen.

Diese erste mit dem Gewebegesetz geschaffene Rechtsgrundlage ermöglicht es, den "allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung festzustellen.

Grüne loben

Lob erntete die BÄK von den Grünen im Bundestag. Die Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther, selber Ärztin, bezeichnete die neue Richtlinie als "einen großen Schritt nach vorn". "Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt."

Die Abgeordnete sieht nun die Regierung am Zug. Diese sei ein "Dinosaurier", da unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert werde, so Kappert-Gonther.

Noch beim Deutschen Ärztetag in Freiburg forderten die Delegierten im vergangenen Jahr den Gesetzgeber in einer Entschließung auf, "klare und konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu schaffen".

Klärungsbedarf mahnte der Ärztetag beim Umgang mit Embryonen im Rahmen der assistierten Reproduktion oder bei der Embryonenspende als Sonderform der heterologen Verwendung von Keimzellen an. Politisch geklärt werden müsse auch die Behandlung lesbischer Paare und alleinstehender Frauen mit heterolog verwendeten Samenspenden. (fst)

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