Bayerischer Ärztetag: Kammern bei Versorgung einbinden

Die Expertise der Kammern muss bei der ambulanten Versorgung berücksichtigt werden, fordert der Ärztetag.

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MÜNCHEN (sto). An der Gestaltung der ambulanten Versorgung sollten künftig auch die Landesärztekammern mitwirken. Das hat der 70. Bayerische Ärztetag am 15. Oktober in einer Reihe von Entschließungen zum geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz gefordert.

Bei der sektorübergreifenden Qualitätssicherung und bei der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollte auf die Expertise der Ärztekammern keinesfalls verzichtet werden, erklärte der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Dr. Max Kaplan.

Die Kammern verfügten über umfassende Kenntnisse sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich und seien daher auch in der Lage, die Auswirkungen von Veränderungen auf die Versorgung beurteilen zu können.

Bei der Neuregelung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollte der Gesetzgeber auf Vertragslösungen innerhalb der Selbstverwaltung setzen, forderte der Ärztetag. Dadurch würden flexiblere und bürokratieärmere Lösungen ermöglicht, die dem Bedarf vor Ort eher gerecht werden als zentrale Festlegungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

An solchen Verträgen sollten die Ärztekammern auf Bundes- und Landesebene "zwingend" beteiligt werden. Darüber hinaus sollten die Qualifikationsnachweise für besondere vertragsärztliche Leistungen und die Anforderungen an die Strukturqualität künftig von der Bundesärztekammer und nicht vom GBA festgelegt werden.

Ambulante spezialärztlichen Versorgung als dritte Versorgungssäule abgelehnt

In einer anderen Entschließung begrüßte der Ärztetag die weitere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, lehnte aber die Einführung einer dritten Versorgungssäule in Form der geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung ab. Die Finanzierung des neuen Versorgungsbereichs sei unklar, hieß es.

Zudem erschwere eine Vergütung an den KVen vorbei die Qualitätssicherung und die Versorgungsplanung.

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