Bedarfsplanung: Bund geht kleine Schritte auf Länder zu

Die Bund-Länder-Beratungen zum Versorgungsgesetz gehen in die nächste Runde. Der Bund kommt den Ländern entgegen - aber nur ein wenig. Die Forderung nach einem Sitz im Bundesausschuss bleibt ungehört.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Zum Arzt: Ob und wie künftig die Länder künftig bei der Bedarfsplanung mitreden könnten, hat das BMG jetzt in einem Positionspapier konkretisiert.

Zum Arzt: Ob und wie künftig die Länder künftig bei der Bedarfsplanung mitreden könnten, hat das BMG jetzt in einem Positionspapier konkretisiert.

© NBL Bildarchiv / imago

BERLIN. Der Bund will den Ländern mehr Spielraum in den Gremien zur Bedarfsplanung von Ärzten - den sogenannten Landesausschüssen aus Krankenkassen- und Ärztevertretern - einräumen.

In einem der "Ärzte Zeitung" vorliegenden Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das als "Diskussionsgrundlage" einer Klausurtagung zwischen Bund- und Ländervertretern dient, sollen die Länder künftig ein Recht auf Teilnahme bei den Ausschusssitzungen bekommen.

Zudem sollen Selbstverwaltung und Kostenträger die Bedarfsplanungen den jeweiligen Landesbehörden vorlegen. Die Länder sollen den Plänen zufolge Einspruch gegen die Planungen einlegen können.

Laut BMG-Papier, das auf der noch bis Freitag dauernden Tagung beraten werden soll, stimmt der Bund bei der Bedarfsplanung einer Flexibilisierung der Zuschnitte von Stadt- und Landkreisen zu. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll somit "Entscheidungsspielraum" für die Struktur der Planungsgebiete bekommen.

Dabei sollen in die "Ist-Analyse" auch Kliniken aufgenommen werden, sofern sie an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen, sollen Kliniken zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden, "wenn der Landesausschuss Unterversorgung festgestellt hat" oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf vom Landesausschuss festgestellt wurde.

Alle Leistungen der Ärzte, die in strukturschwachen und von Unterversorgung bedrohten Gebieten tätig sind, sollen den Plänen des Ministeriums zufolge grundsätzlich von der Abstaffelung ausgenommen werden.

Als weiteres Instrument gegen den Ärztemangel werden den Ländern Verbesserungen bei den Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb von Praxen durch die KVen vorgeschlagen.

In überversorgten Gebieten sollen die Möglichkeiten der KVen, den "freiwilligen Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt finanziell zu fördern", noch einmal erweitert werden.

Bei der Nachbesetzung von Arztsitzen sollen Bewerber bevorzugt werden, die besondere Versorgungsbedürfnisse erfüllen. "Mobile Versorgungskonzepte" wie etwa Zweitpraxen  sollen ausgebaut werden.

Bewegung gibt es scheinbar auch bei den Studienplätzen: So sieht das BMG die Möglichkeit einer "befristeten Beteiligung des Bundes an den Kosten", wenn die Länder "Bereitschaft" zeigen, "entsprechende Studienplätze zu schaffen".

Auch das Auswahlverfahren für das Medizinstudium soll überprüft werden, damit die Abiturnote nicht der alleinige Maßstab für einen Studienplatz wird. Ebenso sieht der Bund eine Vorabquote für Landärzte als Möglichkeit.

In dem Positionspapier geht der Bund zwar in einigen Punkten auf die Länder zu - nicht aber auf die Forderung der Länder nach einem ständigen Sitz im GBA. Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hatte Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner diese Forderung zuletzt bekräftigt.

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