Bundesrat

Bei Krankheit: Partner erhält mehr Rechte

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BERLIN. Der Bundesrat will Ehe- und Lebenspartnern die wechselseitige Vertretung in Gesundheitsfragen erleichtern. Die Länderkammer hat dazu am Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun dem Bundestag vorgelegt wird.

Damit reagiert die Länderkammer darauf, dass das Instrument der Vorsorgevollmacht sich noch nicht breit durchgesetzt hat. Paare lassen Fragen der Gesundheitssorge ungeregelt in dem Glauben, "der Ehe- oder Lebenspartner könne im Ernstfall schon alles Notwendige regeln", heißt es. Dies erweise sich oft erst "dann als unzutreffend, wenn es für eine selbstbestimmte Vorsorgeentscheidung zu spät ist".

Die Ländervorlage will eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Partnern schaffen. Dieser sogenannte Bevollmächtigte soll denselben Bindungen unterliegen wie ein ausdrücklich Vorsorgebevollmächtigter. Ersetzt werden soll die bisherige Vorsorgevollmacht aber nicht. Stattdessen sei es das Ziel, die Rechtslage "der soziokulturellen Wirklichkeit anzunähern". (fst)

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